Graffiti
Zwischen Kunst und Sachbeschädigung: Street-Art und Graffiti prägen das Mannheimer Stadtbild seit vielen Jahren. Neben illegalen Formen existieren auch viele legale und künstlerisch gestaltete Varianten von Graffiti.
Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen rund um das Thema Graffiti in Mannheim.
Legale Graffiti als Street Art und Kunst im öffentlichen Raum:
Legale Formen von Graffiti tragen zur Aufwertung des öffentlichen Raums bei, schaffen Möglichkeiten der Stadtgestaltung und machen Kunst für alle Bürgerinnen und Bürger unmittelbar erlebbar.
In Mannheim gibt es hierfür unterschiedliche Ansätze und Angebote, die von frei nutzbaren Flächen („Free Walls“) für kreatives Ausprobieren über gemeinschaftliche Gestaltungsprojekte (Partizipationsprojekte) bis hin zu international renommierter Urban Art im öffentlichen Raum reichen.
Ausführlichere Informationen zu Urban Art im Mannheimer Stadtbild finden Sie auch in der StreetArt-Broschüre.
Legalflächen („Free Walls“):
Legalflächen sind freigegebene Flächen, die von allen Interessierten ohne Genehmigung, „unkontrolliert“ und ohne definierten künstlerischen Anspruch immer wieder neu besprüht bzw. bemalt werden dürfen. Sie dienen als kreative Freiräume und zur Förderung von Graffiti-Kunst.
In Mannheim stehen die im Folgenden aufgeführten Legalflächen zur Verfügung. Sprühen ist dort von 10.00 bis 22.00 Uhr erlaubt.
Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass der Allgemeingebrauch der Anlagen durch das Graffitisprühen nicht gestört werden darf.
- Schlosspark:
An den Brücken und Unterführungen im Schlosspark finden sich Schilder mit Bauwerksnummern.
Freigegeben sind folgende Bauwerke: (6516 -)
418, 447, 510, 513, 514, 515, 520, 522, 523,
524, 525, 528, 530, 533, 535, 536, 546, 919
- Jungbuschbrücke:
Beide Widerlagerpfeiler auf der Jungbusch- und Neckarstadtseite (nur KFZ-Brücke, nicht Bahnbrücke!).
Partizipationsprojekte zur Stadtgestaltung:
Neben der Nutzung von Legalflächen gibt es darüber hinaus die Möglichkeit, Flächen im öffentlichen Raum durch sogenannte Partizipationsprojekte zu gestalten. Partizipationsprojekte sind betreute (meist einmalige) Gestaltungen von Flächen mit lokalen Akteuren. In erster Linie stärken diese Projekte die Identifizierung mit dem öffentlichen Raum, bieten eine Gelegenheit Verantwortung zu übernehmen und stärken Gemeinschaft und Nachbarschaft.
Bürgerinnen und Bürger, Schulen, Vereine, Initiativen etc. können bei Interesse eine Genehmigung zur Gestaltung von öffentlichen Flächen bei der Stadt Mannheim beantragen. Anfragen bitte an: 7602OeR@mannheim.de.
Der Verein Sicherheit in Mannheim (SiMA) e.V. fördert entsprechende Projekte, die zur Beseitigung sog. Angsträume bzw. der Steigerung des Sicherheitsgefühls beitragen. Förderanträge können auf der Homepage des Vereins eingereicht werden: Förderantrag stellen – Sima Mannheim.
Stadt-Wand-Kunst:
STADT.WAND.KUNST ist eine Initiative der Alten Feuerwache Mannheim gGmbH und verwandelt den öffentlichen Raum in ein freizugängliches Museum für urbane Kunst. Jedes Jahr kommen renommierte nationale und internationale Street Artists nach Mannheim, um sogenannte „Murals“ – großformatige Wandgemälde – an Hausfassaden anzufertigen. Seit 2013 sind so bereits über 50 riesige Kunstwerke entstanden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage: STADT.WAND.KUNST – Open Urban Art Museum Mannheim.
Illegale Graffiti und Schmierereien:
Illegale Graffiti können das Stadtbild beeinträchtigen und verursachen häufig hohe Kosten. Strafrechtlich handelt es sich bei illegalen Graffiti um Sachbeschädigungen.
- Beseitigung von illegalem Graffiti im öffentlichen Raum:
Illegale Graffiti mit gewaltverherrlichenden, rassistischen oder sexistischen Äußerungen auf öffentlichen Gebäuden/Flächen werden durch den Eigenbetrieb Stadtraumservice der Stadt Mannheim oder der Gebäudeverwaltung konsequent entfernt und können über den Mängelmelder der Stadt Mannheim von allen Bürgerinnen und Bürgern gemeldet werden.
Graffiti auf Stromkästen oder Anlagen des ÖPNV werden durch MVV oder RNV entfernt.
- Ansprechstelle RNV: Beschwerdemanagement@rnv-online.de oder über die APP: rnv Start Info-App fürs Handy · rnv Online
- Ansprechstelle der MVV: finden sie auf der Homepage der MVV Energie AG
- Informationen für geschädigte Privatpersonen:
Sie sind von Graffiti an der eigenen Hauswand, Garage oder sonstigem Privateigentum betroffen?
Im Schadensfall empfehlen wir Ihnen folgendes Vorgehen:
- Dokumentieren Sie Graffiti fotografisch.
- Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Dies kann über das Online-Anzeigenportal der Polizei erfolgen: https://online-strafanzeige.de/baden-wuerttemberg
- Entfernen Sie Beschmierungen möglichst zeitnah.
- Kontaktieren Sie bei größeren Schäden die eigene Versicherung, um zu klären, ob Versicherungsschutz besteht.
Weitere hilfreiche Informationen rund um das Thema Graffiti und Schmierereien finden Sie auch auf der Seite des Bürgervereins östliche Innenstadt: Bürger- und Gewerbeverein Östliche Innenstadt e.V - Startseite“- Hassbotschaften oder verfassungswidrige Symbole:
Darüberhinausgehende Informationen zum Umgang mit Graffiti in Form von Hassbotschaften oder verfassungswidrigen Symbole finden Sie auf folgender Seite: Reaktionsschema Hass-Botschaften oder verfassungswidrige Symbole | Mannheim.de.
- Tipps zur Vorbeugung für Privateigentümer:
Mit geeigneten Schutzmaßnahmen können Sie die Attraktivität Ihrer Hauswand oder Fassade für Graffitisprayer deutlich reduzieren:
Entfernung
Grundsätzlich empfiehlt sich, Graffiti stets so rasch wie möglich zu entfernen oder zu übermalen. Dabei verringern Sie die Gefahr, dass weitere hinzukommen.Imprägnierung
Spezielle Schutzbeschichtungen erleichtern die spätere Reinigung und können die Kosten für die Entfernung deutlich reduzieren.Licht und Bewegungsmelder
Helle und gut ausgeleuchtete Fassaden, Einfahrten und Hauseingänge wirken abschreckend und erhöhen die soziale Kontrolle.Grundstück übersichtlich gestalten
Hecken, Mauervorsprünge oder andere Sichtbarrieren sollten so gestaltet werden, dass keine schlecht einsehbaren Bereiche entstehen.Videoüberwachung
An besonders gefährdeten Standorten kann eine private Videoüberwachung sinnvoll sein. Dabei sind jedoch die datenschutzrechtlichen Vorgaben zu beachten. Für eine Beratung wenden Sie sich bitte an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg.Fassadengestaltung
Begrünungen, strukturierte Oberflächen oder professionelle Wandgestaltungen können die Attraktivität einer Fläche für illegale Graffiti verringern.- Kunstvolles Graffiti schützt vor Farbschmiererei
Kunstvolles Graffiti wird tendenziell seltener übersprüht. Gerne stellen wir Ihnen bei Interesse den Kontakt zu Graffiti-Künstlern her: 0621/293-9036.