Reaktionsschema Hass-Botschaften oder verfassungswidrige Symbole

Rechtsextremist*innen oder mit deren Ideologie sympathisierende Personen demonstrieren ihre Gesinnung oftmals in der Öffentlichkeit. 

Eine besondere Bedeutung kommt dabei der Verwendung bestimmter Zeichen und Symbole zu. Bei einer Reihe solcher Zeichen und Symbole hat der Gesetzgeber das Zeigen und Verwenden in der Öffentlichkeit unter Strafe gestellt. Maßgebend sind hier die Bestimmungen der §§ 86, 86a des Strafgesetzbuches (StGB).

Rechtsextremistische bzw. dem Nationalsozialismus entlehnte Symbole sowie andere unter den Straftatbestand der politischen Kriminalität fallende Zeichen und Symbole) enthalten Botschaften, die bei Betrachter*innen - je nach Standpunkt oder dem Grad der eigenen Betroffenheit – Reaktionen der Zustimmung oder Ablehnung auslösen bis hin zu gesteigerter Unsicherheit und Angst sich an öffentlichen Orten zu bewegen.  (Schlimmer noch, wenn das private Umfeld betroffen ist)
Zudem kann Schweigen und Wegsehen bei Rechtsextremist*innen und Sympathisant*innen als Zustimmung gewertet werden. 

Für eine wirkungsvolle, demokratische Reaktion bedarf es der Aufmerksamkeit und des Engagements von Mannheimer Institutionen und/oder Einzelpersonen.
Ziel des Reaktionsschemas „Hass-Botschaften und verfassungswidrige Symbole im öffentlichen Raum oder auf Privatgelände“ (Druckversion im Anhang downloadbar) ist es daher, bei der Mannheimer Stadtbevölkerung mehr Aufmerksamkeit zu generieren und Handlungssicherheit im Hinblick auf Anfeindungen von rechts zu fördern. 

Übrigens: Eine erste Einschätzung, ob es sich bei verdächtigen Symbolen und Zeichen um solche handelt, die verfassungswidrig und somit verboten sind, nimmt bei Meldung jedes Polizeirevier vor. Auch gibt es inzwischen zahlreiche Publikationen, die über rechtsextremistische Symbole und Codes informieren. Hier nur zwei Bespiele:

Bundesamt für Verfassungsschutz: Rechtsextremismus - Symbole, Zeichen und verbotene Organisationen

bpb Rechtsextremes Verhalten - Symbole und Codes

 

Poster

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