Geruchsbelästigung

Geruchsbelästigungen können von vielen verschiedenen Quellen ausgehen, zum Beispiel von

  • Chemieanlagen
  • Lebensmittelfabriken
  • Tierintensivhaltung
  • Abfallbehandlungs-Anlagen
  • Küchen von Gaststätten
  • Kraftfahrzeugverkehr
  • Hausbrände
  • Landwirtschaft

Auch mit hohem technischen Aufwand lassen sich Geruchsemissionen nur begrenzt reduzieren oder gar ganz vermeiden.

Geruchsbelästigungen mittels physikalisch-chemischer Messverfahren nachzuweisen ist äußerst aufwendig und in den meisten Fällen überhaupt nicht möglich. Das liegt daran, dass es schon bei sehr niedrigen Stoffkonzentrationen zu Geruchsbelästigungen kommt, und dass dabei verschiedene Substanzen zusammenwirken. Hier ist die Nase immer noch das empfindlichste "Messgerät". Hinzu kommt, dass die belästigende Wirkung stark von der Sensibilität und der subjektiven Einstellung der Betroffenen abhängt. Deshalb müssen bei der Ermittlung und Beurteilung von Geruchsimmissionen eine Vielzahl von Kriterien in Betracht gezogen werden.

Intensive Geruchsbelästigungen können Sie unter der kostenlosen Behördennummer 115 melden. Mitarbeiter des Fachbereiches Grünflächen und Umwelt werden dann versuchen, den Verursacher zu ermitteln, und werden gegebenenfalls Abhilfemaßnahme anordnen.

Nachts und am Wochenende können Sie lhr Polizeirevier oder die Berufsfeuerwehr benachrichtigen. Die Berufsfeuerwehr ermittelt ebenfalls vor Ort.