Teilhabeplan für Menschen mit Behinderung 2015

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    Sozialplanung, Pflegesätze und Fördermittel
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Teilhabeplan für Menschen mit Behinderung 2015

Die Stadt Mannheim hat nach Auflösung der Landeswohlfahrtsverbände in Baden- Württemberg im Jahre 2005 die Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe für Menschen mit wesentlicher Behinderung übernommen. Obgleich wichtige Rahmenbedingungen bundes- und landesrechtlich vorgegeben sind, bieten sich uns damit bedeutende kommunale Gestaltungsmöglichkeiten, die wir zur Verbesserung der Teilhabe unserer Bürgerinnen und Bürger mit wesentlicher Behinderung nutzen möchten.

Ein wichtiges Ziel dabei ist, unsere Ressourcen so gut wie möglich im Sinne einer personenzentrierten Hilfe einzusetzen. Leitlinie sind uns hierbei die Erklärung von Barcelona und die UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung.

Eine systematische Bestandsaufnahme und Bewertung sowie insbesondere die Ableitung von Handlungsempfehlungen in Sinne der Reformziele waren bereits Gegenstand des „Teilhabeplans für Menschen mit Behinderung in Mannheim, Modul 1: Teilhabe am Arbeitsleben, Modul 2: Wohnen“ aus dem Jahr 2010 (siehe unter „Weitere Veröffentlichungen“).

Mit der nunmehr vorliegenden „Fortschreibung des Teilhabeplans für Menschen mit Behinderung in Mannheim 2015“ hat die Stadt Mannheim eine aktualisierte und erweiterte Fassung des für die Verwaltung handlungsleitenden Teilhabeplanes erarbeitet, der erstmals auch stärker allgemein gesellschaftliche Aspekte der Teilhabe umfasst, die über den engeren Bereich der Eingliederungshilfe hinausreichen.

Teilhabeplan für Menschen mit Behinderung