Humanitäre Angelegenheiten
Ein Aufenthalt aus humanitären Gründen beantragen Sie online.
Haben Sie in der Bundesrepublik Deutschland einen Asylantrag gestellt, so ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für die Entscheidung zuständig. Während des Asylverfahrens erhalten Asylsuchende eine Aufenthaltsgestattung. Diese wird befristet ausgestellt und so lange verlängert bis das Verfahren abgeschlossen ist.
Während des Asylverfahrens kann der Wohnort nicht frei gewählt werden. Der/die Asylsuchende wird einer Gemeinde zur Unterbringung zugewiesen. Ausnahmsweise ist eine Umverteilung möglich, um eine familiäre Lebensgemeinschaft von Ehepartner*innen oder Kindern mit ihren Eltern herzustellen.
Sofern nach Abschluss des Asylverfahrens Abschiebungshindernisse vorliegen, kann eine Duldung erteilt werden. Diese wird befristet ausgestellt. Die erste Erteilung einer Duldung erfolgt durch das Regierungspräsidium Karlsruhe. Zur Verlängerung der Duldung können Sie sich an die Ausländerbehörde wenden.
Wenn Sie eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung besitzen, können Sie eine Arbeit mit Erlaubnis der Ausländerbehörde aufnehmen. Einen entsprechenden Antrag stellen Sie online.
Zur Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Geflüchtete aus der Ukraine finden Sie hier weitere Informationen.
- Wie können Sie dieses Anliegen beantragen?
Die Aufenthaltserlaubnis beantragen Sie online.
- Was müssen Sie vorlegen?
Bitte halten Sie für die Online-Antragstellung bereit:
- Pass
Weitere Unterlagen können im Verlauf des Verfahrens noch erforderlich sein.
Ein aktuelles digitales Passfoto ist beim Vorsprachetermin mitzubringen.
- Welche Gebühren werden fällig?
Es fallen individuelle Gebühren je Aufenthaltserlaubnis an.
- Wo können Sie dieses Anliegen beantragen?
Die Aufenthaltserlaubnis beantragen Sie online. Danach erhalten Sie automatisch eine Vorgangsnummer.