Arbeitgeberservice
Für Arbeitgeber*innen sind ausländische Arbeits- und Fachkräfte heute sehr wichtig. Menschen, die weder die deutsche Staatsangehörigkeit noch die eines EU/EWR-Staates besitzen, brauchen eine Aufenthaltserlaubnis, die ihnen das Arbeiten erlaubt.
Die Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit muss von der Arbeits- bzw. Fachkraft online beantragt werden.
Als Arbeitgeber*in können Sie unterstützen und zur Beschleunigung beitragen, wenn Ihr Bewerber*in mit den notwendigen Nachweisen ausgestattet ist. In der Regel muss der Arbeitsvertrag und eine Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis vorgelegt werden. Bitte stellen Sie Ihrer potentiellen Arbeits- bzw. Fachkraft die entsprechenden Unterlagen zeitnah zur Verfügung oder stellen Sie mit Ihr gemeinsam den Antrag online.
In einigen Fällen kann die Ausländerbehörde eine Erwerbstätigkeit nur mit Zustimmung der Arbeitsagentur ermöglichen. Die Zustimmung holt die Ausländerbehörde ein, planen Sie hierfür 6 Wochen ein.
Weitere Informationen und Broschüren der Bundesregierung zur Beschäftigung ausländischer Arbeits- und Fachkräfte erhalten Sie unter https://www.make-it-in-germany.com/de/unternehmen
Weitere Informationen und Merkblätter der Arbeitsagentur zur Beschäftigung von Arbeits- und Fachkräften aus dem Ausland erhalten Sie hier.