Das Ladenöffnungsgesetz für Baden-Württemberg regelt, dass Verkaufsstellen an Werktagen unbegrenzt geöffnet sein dürfen. Ladenschlusszeiten gelten nur noch an Sonn- und Feiertagen ganztägig und am 24.12. ab 14 Uhr, wenn dieser Tag auf einen Werktag fällt.
Sie sind auf der Suche nach geeigneten Räumen für Ihr bürgerschaftliches Engagement? Fragen Sie doch mal bei einem Bürger- oder Kulturhaus in Ihrer Nähe nach!
Der Beförderungsdienst der Stadt Mannheim stellt schwerstgehbehinderten Personen, die wegen der Art ihrer Behinderung öffentliche Verkehrsmittel nicht benutzen können, zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben oder anderen privaten Zwecken Fahrdienstleistungen zur Verfügung. Dazu zählen z. B. Fahrten zu Theater- und Kinobesuchen, Besuchen bei Verwandten oder Bekannten, Einkäufen und vielem mehr im Stadtgebiet von Mannheim und Ludwigshafen. Fahrten zu Arztbesuchen sind allerdings ausgeschlossen.
Die Teilnahme am Beförderungsdienst ist abhängig vom Einkommen und Vermögen nach den Vorschriften des Neunten Buches des Sozialgesetzbuchs (SGB IX). Gegebenenfalls ist eine Eigenbeteiligung zu leisten.