Unter Umgebungslärm versteht man unerwünschte oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden, einschließlich des Lärms, der von Verkehrsmitteln, Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr sowie Geländen für industrielle Tätigkeiten ausgeht.
Die Mitglieder der Gruppe MAISONnett waren die ersten von fünf Gruppen die ihr gemeinsam geplantes Objekt im Baugemeinschaftsprojekt C 7 beziehen konnten.
Im Gebäudeensemble zwischen Straßengebäude und den kleineren Hofhäusern (Stadthäuser) entstanden insgesamt 11 Wohneinheiten mit großzügigem Zuschnitt. Die Wohnungen variieren von 91 m² bis 204 m² und verfügen alle über ruhige Freibereiche. Im Erdgeschoss sogar private Gärten.
Das Standesamt versteht sich als moderner Dienstleister für die gesamte Stadtgesellschaft Mannheims. Von der Geburtsurkunde Ihres Kinder über Ihre Eheschließung bis hin zur Sterbeurkunde – das Standesamt bietet Ihnen in jeder Lebenslage ein umfassendes Dienstleistungsangebot im persönlichen Kontakt vor Ort oder über unsere digitalen Angebote. Eine Übersicht der wichtigsten Informationen zum Standesamt finden Sie auf dieser Seite.
Im Gebäudeensemble zwischen ehemaligem Amtsgebäude und neuem Platzhaus entstanden 23 Wohnungen mit großzügigem Zuschnitt. Die Wohnungen umfassen die komplette Größenvielfalt, bis hin zu 225 m².
In dem attraktivem Altbau, in dem sich ursprünglich die Geburtsstätte von Alfred Delp und später das "Sozialamt" befanden, sind teilweise loftartige Wohnungen entstanden. Die Ausstattung mit hohen Decken und hellen, barrierefreien Zugangsbereichen entspricht einem hohen Standart mit aktuellem energetischen Neubaunieveau.
Stadtbäume sind ein hohes Gut. Um Bäume im Stadtgebiet zielgerichtet vor Fällungen oder Schädigungen zu schützen und den vorhandenen Baumbestand zu erhalten, hat die Stadt Mannheim die Baumschutzsatzung eingeführt. Die Baumschutzsatzung der Stadt Mannheim regelt, welche Bäume geschützt sind, welche Maßnahmen zulässig / welche verboten sind und in welchen Fällen eine Erlaubnis zur Durchführung einer gewünschten Maßnahme erteilt werden kann. Eine Fällung wird nur genehmigt, wenn alle möglichen Alternativen, zum Beispiel ein fachgerechter Rückschnitt, geprüft wurden. Müssen Bäume dennoch gefällt werden, wird eine Ersatzpflanzung nach den Vorgaben der Baumschutzsatzung festgelegt.
Bäume stehen unter Schutz
In Mannheim sind alle Bäume über die Baumschutzsatzung geschützt. Dabei ist es egal, ob ein Baum auf privatem oder öffentlichem Grund steht. Wichtig ist nur der Stammumfang. Beträgt er mehr als 60 Zentimeter, dann gilt für diesen Baum die Baumschutzsatzung. Bei mehrstämmigen Bäumen müssen die Stämme zusammen auf einen Umfang von 60 Zentimetern kommen, wobei einer der Teilstämme mindestens 30 Zentimeter Umfang haben muss. Gemessen wird immer 100 Zentimeter über dem Erdboden.