Die Europäische Union stellt zahlreiche Förderprogramme bereit, um ihre politischen und strukturellen Ziele umzusetzen. Viele dieser Programme eröffnen auch Kommunen die Möglichkeit, eigene Projektideen zu realisieren.
Die Stadt Mannheim nutzt diese Chancen aktiv und setzt vielfältige EU-geförderte Projekte um. Damit werden Innovation, Nachhaltigkeit und internationale Zusammenarbeit gestärkt. Die EU-Projektarbeit gibt wichtige Impulse für die Stadtentwicklung, schafft neue Perspektiven für Bürgerinnen und Bürger und positioniert Mannheim als aktiven Partner im europäischen Netzwerk.
Die Europapolitik hat längst direkten Einfluss auf die Arbeit von Kommunalverwaltungen – rund 85 % der Rechtsakte in Deutschland beruhen auf europäischen Regelungen, und etwa 70 % der EU-Entscheidungen betreffen kommunale Belange.
Der Landtag ist die Volksvertretung des Landes Baden-Württemberg. Er setzt sich aus mindestens 120 Abgeordneten zuzüglich möglicher Überhangmandate und evtl. Ausgleichsmandate zusammen.
Wie oft kann ich Sperrmüll auf Abruf kostenlos beantragen? Jedem Haushalt stehen jährlich bis zu zwei kostenlose Termine zur Verfügung. Ab der dritten Anmeldung wird eine Gebühr erhoben. Alternativ dazu können Sie Ihren Sperrmüll selbst auf den Recyclinghöfen gegen Gebühr anliefern.
Wie viel Sperrmüll kann ich pro Termin bereitstellen?
Abfallsäcke für Rest- oder Biomüll sind gebührenpflichtig. Sie sind erhältlich beim Kundencenter des Stadtraumservice Mannheim, Käfertaler Straße 248, beim Recyclinghof Im Morchhof 37 und beim ABG-Recyclinghof, Max-Born-Straße 28.
Übrigens: Ist Ihr Abfallbehälter häufig überfüllt, sollten Sie einen größeren Behälter bestellen. (Behälterbestellung)
Der Landesfamilienpass ist eine Leistung des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren Baden-Württemberg. Mit dem Landesfamilienpass und der dazu gehörigen Gutscheinkarte können Familien, die ihren ständigen Wohnsitz in Baden-Württemberg haben, also auch ausländische Familien, derzeit insgesamt 21-mal im Jahr unentgeltlich bzw. zu einem ermäßigten Eintritt die staatlichen Schlösser, Gärten und Museen besuchen.
Einen Landesfamilienpass können folgende Personen erhalten: