Pro Jahr hat jeder private Haushalt die Möglichkeit, Sperrmüll entweder zweimal bei einer Menge bis zu 4 m³ oder einmal bei bis zu 8 m³ kostenlos abholen zu lassen. Der Sperrmüll ist spätestens am Abholtag bis 6.30 Uhr, frühestens am Vortag ab 19.00 Uhr am Gehwegrand einer Fahrbahn bereitzustellen.
Aus den SeniorenTreffs haben sich Hobbygruppen und Klubs gebildet, in denen Sie im kleinen Kreis gemeinsamen Interessen nachgehen können. Interessierte sind jederzeit herzlich willkommen.
Allgemeine Informationen und Anmeldungen unter Telefon 0621 293-9109.
Das Stadtgebiet ist in 17 Bezirke aufgeteilt. Für jeden Stadtbezirk bestellt der Gemeinderat einen aus 12 Mitgliedern bestehenden Bezirksbeirat, der den Gemeinderat und die Verwaltung in wichtigen Angelegenheiten seines Stadtbezirks berät.
Die Mütter und Väter der deutschen Verfassung haben es ins Grundgesetz geschrieben: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“, so beschreibt es der Artikel 20 GG. Übrigens kam mit Carlo Schmid einer der Begründer des Grundgesetzes aus Mannheim.
Wer wissen will, wie diese Grundsätze im Alltag einer Stadt aussehen, findet hier im Portal der Stadt Mannheim alle wesentlichen Informationen. Die lassen sich mit dem gedachten Bild einer „Demokratie-Pyramide“ gut darstellen.
Für Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung oder einem besonders hohen und umfassenden sonderpädagogischen Förderbedarf steht ein ausgebautes differenziertes Schulwesen mit optimalen sonderpädagogischen Angeboten zur Verfügung.
Die Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (Geld-, Warenspielgeräte) ist an zwei Genehmigungen gebunden: eine persönliche Automatenaufstellererlaubnis und eine Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes.
Die Einschulungsuntersuchung wird in zwei Schritten durchgeführt. Schritt 1 dient zum einen der Feststellung und Beurteilung von gesundheitlichen Einschränkungen und Entwicklungsverzögerungen mit dem Ziel, rechtzeitig notwendige Fördermaßnahmen einzuleiten, zum anderen der präventiven gesundheitlichen Beratung von Kindern und Eltern. Schritt 2 prüft, ob besondere medizinische Bedarfe des Kindes beim Schulbesuch berücksichtigt werden müssen.