Wer den Standplatz seiner Abfallbehälter plant, muss Hausbewohner*innen, Nachbarn*innen, Passanten*innen, Müllwerkern und auch der Feuerwehr gleichermaßen gerecht werden. Abfallbehälter müssen gefahrlos erreichbar sein, möglichst wenig Lärm und unangenehme Gerüche verursachen und auch den Anforderungen einer modernen Abfallentsorgung mit konsequenter Abfalltrennung entsprechen.
Müssen Sie die Pflege für sich oder eine/einen Ihrer Angehörigen organisieren?
In diesem Zusammenhang steht eine Fülle von Fragen im Raum, die verunsichern und ratlos machen können. Schließlich handelt es sich um ein Thema, mit dem man nicht täglich beschäftigt ist und somit auch nicht weiß, welche Schritte zu tun sind.
Im Betreuten Wohnen für Senior*innen können Sie bis ins hohe Alter weitgehend selbstständig und selbstbestimmt leben.
Die Wohnungen sind barrierefreie und hervorragend auf die besonderen Bedürfnisse von Senior*innen zugeschnitten. Vielfältige Dienst- und Hilfeangebote unterstützen Sie, den eigenen Haushalt auch bei gesundheitlichen Einschränkungen zu führen.
Die Mitarbeiter*innen der Abfallberatung stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn es um Abfall vermeiden, verwerten, trennen und beseitigen geht. Das gilt für Sie als Bürger*in der Stadt Mannheim, als Gewerbebetrieb oder auch als städtische Einrichtung.
Sind Sie pflegebedürftig und leben im eigenen Haushalt, wird zunächst geprüft, ob und inwieweit mit unterstützenden Maßnahmen die Versorgungssituation zu Hause erhalten werden kann.
Dann, wenn eine Versorgung im Haushalt nicht mehr möglich ist und die Leistungen der Pflegekasse (siehe „Pflege im eigenen Haushalt“), sowie das eigene Vermögen und Einkommen nicht ausreichen, um die Pflegeheimkosten zu bezahlen, können Sie Leistungen bei uns beantragen.
dem für die Leistungsberechtigten maßgebenden Regelsatz den tatsächlichen, kopfanteiligen Kosten der Unterkunft und Heizung.
Darüber hinaus gibt es bestimmte Aufschläge.
Diesem Bedarf wird vorhandenes Einkommen bzw. einzusetzendes Vermögen gegenübergestellt.
Einkommens- und Vermögensvoraussetzungen
Es gelten die gleichen Bedingungen wie bei der Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - SGB XII.
Wir beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.