Die Stadt Mannheim sieht das Zweckentfremdungsverbot als wichtiges Instrument, um gegen die Nutzung von Wohnraum zu anderen als Wohnzwecken vorgehen zu können.
Als Zweckentfremdung gilt grundsätzlich jede überwiegende Nutzung von Wohnraum zu anderen als Wohnzwecken.
Mit der Französischen Revolution - wie man zunächst vermuten könnte - haben die Mannheimer Stadtfarben Blau-Weiß-Rot nichts zu tun. Denn bereits 1613 sind diese Stadtfarben an Siegelschnüren nachweisbar. In Kurpfälzischen Urkunden finden sich sogar seit dem 16. Jahrhundert Siegelschnüre in den Landesfarben weiß und blau; möglicherweise gründen die Mannheimer Stadtfarben bis zu einem gewissen Grad in diesem Umstand.