Stadt Mannheim Rathaus E 5 D-68159 Mannheim Fon +49 621 293-0 Fax +49 621 293-9532 E-Mail: stadtverwaltung@mannheim.de
Die Stadt Mannheim ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Christian Specht, Rathaus E 5, 68159 Mannheim.
Die Stadt Mannheim führt alle Vormerkungen von Eltern für Krippe-, Kindertagspflege-, Kindergarten- und Schulkindbetreuung zentral in dem elektronischen Meldesystem Kinderbetreuung (MeKi) zusammen. Für eine Vormerkung in MeKi füllen Eltern den Vormerkbogen aus.
Den Vormerkbogen erhalten Eltern auch in Krippen, Kindergärten- und in Einrichtungen für Schulkindbetreuung, im Info-Büro Kinderbetreuung oder im MeKi-Büro sowie in den Bürgerdiensten.
Kinderarbeit ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Bei der Beschäftigung Jugendlicher sind weitreichende Bestimmungen zum Schutze ihrer Gesundheit und ihrer ungestörten Entwicklung zu beachten. Die Arbeitszeit ist für Jugendliche auf acht Stunden am Tag und fünf Tage in der Woche begrenzt. Die Gewerbeaufsicht überwacht, ob die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes eingehalten werden. Sie gibt auch Auskunft zu Fragen über die Arbeitsschutzvorschriften.