Büro für europäische und internationale Angelegenheiten E 5 68159Mannheim Deutschland
Die Stadt Mannheim pflegt vielfältige internationale Beziehungen, ist Projektpartner in europäischen Projekten, partizipiert von verschiedenen EU-Förderprogrammen und wirkt aktiv in einer Reihe multinationaler Netzwerke mit. Die Koordination all dieser Aktivitäten ist Aufgabe des Büros für europäische und internationale Angelegenheiten.
Die Zuständigkeiten des Büros für europäische und internationale Angelegenheiten lassen sich in vier Bereiche untergliedern:
Amtsgericht Mannheim - Grundbuchamt - Voltastr. 9 68199Mannheim Deutschland
Das Grundbuch ist ein amtliches öffentliches Verzeichnis von Grundstücken und Wohnungseigentumsrechten, das in schriftlicher oder elektronischer Form geführt werden kann. In ihm werden die Eigentumsverhältnisse sowie etwaige Rechte und Lasten des Grundbesitzes erfasst, die mit diesem verbunden sind. Insbesondere werden im Grundbuch Grundschulden, Hypotheken, Nießbrauchsrechte und dergleichen eingetragen.
In das Grundbuch kann nicht jedermann Einsicht nehmen. Das Recht zur Einsichtnahme in das Grundbuch hat nur derjenige, der ein berechtigtes Interesse darlegen kann.
Die Abteilung Veranstaltungen und Protokoll ist zentraler Ansprechpartner für städtische Veranstaltungen. Diese beinhalten u.a. den städtischen Neujahrsempfang, die alljährliche Jubilarfeier, den städtischen Maimarktstand, Einbürgerungsfeiern, Preisverleihungen, Baufeiern, Gedenkveranstaltungen oder auch Empfänge für Mitglieder des Diplomatischen Korps. Die Organisation der Stadtvertretungen, die Bearbeitung von Ehrungen auf kommunaler und staatlicher Ebene, die Bearbeitung der Alters- und Ehejubilare sowie die Fertigung von Glückwunschbriefen etc. sind weitere Beispiele des vielfältigen Aufgabenspektrums.
Ziel einer Sozialen Erhaltungssatzung (auch Milieuschutzsatzung) nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB ist es, die Wohnbevölkerung in einem förmlich festgelegten Gebiet vor Verdrängungsprozessen zu schützen, die z.B. durch Luxusmodernisierungen oder die Umwandlung in Eigentumswohnungen entstehen und die negative städtebauliche Auswirkungen haben.
Was muss genehmigt werden?
Seit dem tt.07.2023 bedürfen Vorhaben
· zum Rückbau (auch Teilrückbau) von Wohngebäuden,
· zur baulichen Änderung an bestehendem Wohnraum (z.B. Modernisierungen, Grundrissänderungen, Teilungen und Zusammenlegungen, Dachgeschossausbauten, Balkonanbauten) oder
· zur Nutzungsänderung von Wohnraum in nicht-wohnliche Nutzungen (z.B. Wohnen zu Gewerbe oder Büro) sowie
· zur Begründung von Wohnungs- und Teileigentum
einer Genehmigung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB.
Techn. Rathaus Glücksteinallee 11 68163Mannheim Deutschland
Mit Beschlüssen vom 20.12.2016 und 23.05.2024 wurde das Sanierungsgebiet "Friedrichsfeld-Zentrum" festgelegt.
Hiermit soll der Ortskern von Friedrichsfeld aufgewertet und die Zentrumsqualität des Stadtteils als Wohn- und Gewerbestandort gestärkt werden. Insbesondere die Maßnahmen im öffentlichen Raum mit der Neugestaltung von drei Stadtteilplätzen wurden in einen breit angelegten Bürgerbeteiligungsprozess eingebunden.
Durch die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes nach §§ 136 ff BauGB können städtebauliche Mängel und Missstände im Rahmen eines förmlichen Verfahrens beseitigt und dafür Fördermittel bei Bund und Land zur Mitfinanzierung generiert werden.
Mannheimer Abendakademie und Volkshochschule GmbH U1,16-19 68161Mannheim Deutschland
Wir bilden weiter, wo Menschen leben und arbeiten!
Und das seit über 100 Jahren!
Mit über 5.000 Veranstaltungen im Jahr ist die Mannheimer Abendakademie die größte Weiterbildungseinrichtung und Volkshochschule in der Region und eine der zehn größten bundesweit.
Seit Mai 2009 freuen wir uns, Ihnen innovative Ideen, bewährte Qualität und riesige Vielfalt in unserem Neuen Haus bieten zu können.
Entdecken Sie in unserem Neuen Haus und in unseren Kompetenzzentren die „Perlen des Wissens“!
In der Edisonstraße entsteht ein Wohnprojekt, das Studierenden eine bezahlbare und besondere Wohnform bietet. Die Stadt Mannheim eröffnet zum 1. März moderne 4er-Wohngemeinschaften in nachhaltiger Holzmodulbauweise.
Gesucht werden Studierende, die Lust haben, in einer aktiven Hausgemeinschaft zu leben und dieses neue Pilotprojekt mitzugestalten. Die WGs befinden sich in Gebäuden, in denen auch geflüchtete Menschen leben. Ziel ist ein respektvolles und offenes Miteinander. Die Stadt Mannheim stellt eine Heimleitung sowie Sozial- und Verfahrensberatung vor Ort bereit.
Mitwirkende Studierende gestalten das Hausleben mit, zum Beispiel durch die Organisation kleiner Treffen, gemeinsamer Kochabende, Ausflüge, Lese- und Lernangebote oder andere Projekte, die die Gemeinschaft stärken. In Zusammenarbeit mit dem Flüchtlingsfonds können zusätzlich eigene Projektideen gefördert werden.