Einladung eines/einer Besucher*in aus dem Ausland/Verpflichtungserklärung

Digitaler Antrag

 

Für den Besuchsaufenthalt eines/einer Ausländer*in ist ein Visum erforderlich, das durch die deutsche Auslandsvertretung erteilt wird. Voraussetzung ist die finanzielle Absicherung des Aufenthaltes, einschließlich der eventuell entstehenden Kosten im Krankheitsfall und der Rückreise. Dies kann durch eigene Mittel des/der Besucher*in oder durch die Garantie eines/einer Gastgeber*in in Deutschland nachgewiesen werden. Hierzu kann der/die Gastgeber*in eine Verpflichtungserklärung abgeben.


Bitte beachten Sie, dass auf die Erteilung des Besuchsvisums kein Anspruch besteht. Dieses wird durch die Auslandsvertretung ohne Beteiligung der örtlichen Ausländerbehörde im Ermessen erteilt.

 

Wie können Sie das Anliegen beantragen?

Die Einladung für einen Besuch aus dem Ausland beantragen Sie online.

Aufgrund der Vielzahl der Besuchseinladungen müssen Sie mit einer Bearbeitungszeit von 8-10 Wochen rechnen. Bitte stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig. Eine Verpflichtungserklärung ist ab Ausstellung 6 Monate gültig.

Was müssen Sie vorlegen?

Bitte halten Sie für die Online-Antragstellung bereit:


-    Pass oder Personalausweis
-    Angaben zu Ihrer Gastperson
-    Einkommensnachweise oder Vermögensangaben


 

Welche Gebühren werden fällig?

 

DienstleistungGebühr
Verpflichtungserklärung29,00 Euro

Die Bearbeitungsgebühr fällt auch bei negativer Bonitätsprüfung oder Rücknahme des Antrages an. 
 

Wo können Sie dieses Anliegen beantragen? Wie können Sie einen Termin vereinbaren?

Die Einladung für einen Besuch aus dem Ausland beantragen Sie online. Sie erhalten nach Abschluss der Prüfung einen Termin zur persönlichen Abholung der Verpflichtungserklärung. Im Onlineverfahrens können Sie auch den Postversand wählen, dann wird Ihnen die Verpflichtungserklärung per Einschreiben zugesandt. 

 

 

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