Ganztagsgrundschulen in Mannheim

Seit 2014 ist die Ganztagsgrundschule in Baden-Württemberg als Regelschule neben der Halbtagsgrundschule etabliert. Zuvor gab es bereits Ganztagsgrundschulen im Schulversuch. Jetzt ist die Schulform gesetzlich geregelt, so dass der Ausbau ganztägiger Grundschulangebote in ganz Baden-Württemberg vorangetrieben wird. 

In Mannheim gibt es analog der gesetzlichen Vorgaben zwei Formen der Ganztagsgrundschule: In der verbindlichen Ganztagsgrundschule nehmen alle Schülerinnen und Schüler einer Schule am Ganztagsbetrieb teil. In der Ganztagsgrundschule in Wahlform entscheiden die Eltern, ob das Kind am Ganztagsangebot teilnimmt oder nicht. Eine Anmeldung ist in diesem Fall für mindestens ein Schuljahr verbindlich.

Die Schulen haben einen großen Spielraum bei der Gestaltung des Schultags. Sie können klassen- und jahrgangsübergreifende Bildungsangebote umsetzen. Insbesondere die verbindlichen Ganztagsgrundschulen realisieren einen rhythmisierten Schultag. Das bedeutet, dass sich verschiedene Lern- und Erholungsphasen sinnvoll über den Tag abwechseln. Curriculare Inputstunden, selbstständiges Lernen, AGs, Bewegung, Spiel und Pausen werden aufeinander abgestimmt und bieten einen ganzheitlichen Zugang zu Bildung.

Mannheimer Ganztagsgrundschulen bieten an 4 Tagen in der Woche jeweils 7 bis 8 Stunden Ganztagsbildung an. Der Besuch einer Ganztagsgrundschule ist grundsätzlich unentgeltlich. Die Stadt Mannheim erhebt lediglich für das Mittagessen einen anteiligen Kostenbeitrag, ebenso für die Betreuung nach Unterrichtsschluss, sofern diese von den Eltern benötigt wird.

Verbindliche Ganztagsgrundschulen

Ganztagsgrundschulen in Wahlform

Kooperationen mit Ganztagsschulen

Die Zusammenarbeit von Ganztagsschulen mit außerschulischen Bildungspartnern unterstützt die Schulen in ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag. Die Schulen erweitern so ihr thematisches Spektrum und öffnen sich nach außen. Für außerschulische Bildungspartner bietet die enge Anbindung an den Schulbetrieb die Chance, eine Vielzahl von Schüler/-innen zu erreichen, Interesse zu wecken und Talente zu entdecken – unabhängig vom finanziellen und sozialen Hintergrund des Elternhauses.

Außerschulische Bildungspartner bereichern Schule durch

 

Seit dem Schuljahr 2014/15 regelt § 4a Schulgesetz (SchulG) Baden-Württemberg u.a. den Einsatz von externen Partnern im Ganztagsbetrieb.

Ganztagsgrundschulen können einen Teil ihrer Lehrerwochenstunden in Geld umwandeln, um Kooperationen zu finanzieren (Monetarisierung). Dafür schließen Schulen und außerschulische Partner einen Kooperationsvertrag ab, der u.a. die Aufsichtspflicht, Haftung und Vertretung regelt. Außerschulische Partner können innerhalb der Schulpflichtzeit eigenständige Angebote durchführen.

Bei der Anbahnung und Umsetzung von Schulkooperationen unterstützt das Bildungsbüro der Abteilung Bildungsplanung / Schulentwicklung im Fachbereich Bildung Mannheim:

  • Außerschulische Bildungspartner (Vereine und gemeinnützige Träger / Organisationen) können ihr Angebot für Schulen auf der Bildungsplattform des Bildungsbüros vorstellen. Schulen informieren sich mit der Bildungsplattform über mögliche Bildungspartner. Zusätzlich lädt das Bildungsbüro zu Informations- und Vernetzungsveranstaltungen, um das Kooperationsnetzwerk rund um Schule weiter auszubauen und zu stärken.
  • Einzelpersonen, die gerne ehrenamtlich oder gegen eine Aufwandsentschädigung an Schulen tätig werden möchten, können sich entweder direkt an die Schule in ihrem Umfeld wenden oder sich vom Bildungsbüro beraten lassen

Neue Förderung im Mittagsband

Die Bereitstellung des Mittagessens sowie die Aufsichtsführung und Betreuung der Schülerinnen und Schüler beim Mittagessen obliegen dem Schulträger im Ganztagsbetrieb. Die darüberhinausgehende Aufsichtsführung und Betreuung in der Mittagsfreizeit nimmt das Land wahr. Entsprechendes Personal wird über das zur Verfügung gestellte Mittagspausenbudget finanziert.

Seit dem Schuljahr 2021/22 fördert das Bildungsbüro der Abteilung Bildungsplanung / Schulentwicklung im Fachbereich Bildung die Mannheimer Ganztagsgrundschulen mit einem finanziellen Zuschuss für eine qualitative Umsetzung der Mittagsfreizeit und unterstützt die Schulen bei der Personalsuche. Weitere Informationen zu dieser sogenannten „Mannheimer Mittagspausenförderung GTS“ erhalten Sie in nachfolgenden Flyern.

 

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