Das Ladenöffnungsgesetz für Baden-Württemberg regelt, dass Verkaufsstellen an Werktagen unbegrenzt geöffnet sein dürfen. Ladenschlusszeiten gelten nur noch an Sonn- und Feiertagen ganztägig und am 24.12. ab 14 Uhr, wenn dieser Tag auf einen Werktag fällt.
Sie sind auf der Suche nach geeigneten Räumen für Ihr bürgerschaftliches Engagement? Fragen Sie doch mal bei einem Bürger- oder Kulturhaus in Ihrer Nähe nach!