Das Leihamt gewährt seit dem Jahr 1809 als Einrichtung „zur Steuerung des Wuchers und zum Besten der bedürftigen Volksklasse“ Darlehen gegen Gabe eines Pfandgegenstandes.
Als Anstalt des öffentlichen Rechts ist das Leihamt das einzige öffentlich-rechtliche Pfandhaus in Deutschland.