Netzwerkarbeit ist ein zentraler Bestandteil kommunaler Kooperation. Durch den Austausch mit Städten, Organisationen, Institutionen und zivilgesellschaftlichen Akteuren entstehen Synergien und Lösungen für gemeinsame Herausforderungen. Sie stärkt die Handlungsfähigkeit der Stadt und eröffnet den Zugang zu Wissen.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Anmeldung und Ummeldung eines Wohnsitzes.
Sie sind bulgarische*r, rumänische*r oder ukrainische*r Staatsangehörige*r? Sie möchten sich in Mannheim anmelden, doch es fällt Ihnen noch schwer, sich zurechtzufinden? Sie finden nicht die richtige Ansprechperson für Ihr Anliegen? Wir helfen Ihnen gerne! Möchten Sie Ihren persönlichen Beratungstermin vereinbaren, verschieben oder haben Fragen zur An- oder Abmeldung? Dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail!
Kontakt: Frau Trendafilova und Herr Fouquet; Telefon: 0621 293 2713 oder 0621 293 2714; E-Mail: 33.3.SOE@mannheim.de
Für Behälterstandplätze, die nicht satzungskonform sind, das heißt mehr als 15 Meter vom Straßenrand entfernt liegen, Treppen oder Rampen beinhalten, wird ab 1. Juli ein Erschwerniszuschlag erhoben. Diese zusätzliche Servicegebühr wird dann fällig, wenn die Mitarbeitenden des Stadtraumservice Mannheim unter zusätzlichem Zeitaufwand, die Behälter vom Standplatz holen und wieder zurückstellen. Der Stadtraumservice Mannheim bietet eine Standplatzberatung an, um diese Erschwernisse zu vermeiden. Alternativ kann auch ein Hausmeisterservice mit der Bereitstellung der Tonnen beauftragt werden.
Die Stadt Mannheim erhebt für die Leerung bestimmter Behälterstandplätze einen Zuschlag. Was bedeutet das? Laut Kreislaufwirtschafts- und Gebührensatzung der Stadt Mannheim haben die Anschlusspflichtigen, das sind die Eigentümer*innen und Grundstücksberechtigten, für geeignete Behälterstandplätze zu sorgen. Sie müssen in möglichst kurzer Entfernung zum Fahrbahnrand liegen sowie frei zugänglich und ebenerdig erreichbar sein. Entsprechen die Standplätze nicht den festgelegten Anforderungen kann die Stadt verlangen, dass die Abfallbehälter am Entleerungstag entweder von den Nutzern oder einem beauftragten Hausmeisterdienst bereitgestellt und unverzüglich zurückgebracht werden. Sollen die Abfallbehälter jedoch weiterhin von den städtischen Mitarbeitenden von diesen erschwerten Standplätzen geholt werden, wird dafür ab 1. Juli 2021 ein Servicezuschlag pro Behälter erhoben.