Häufig gestellte Fragen zu Erschwerniszuschlägen für nicht satzungskonforme Behälterstandplätze

  1. Die Stadt Mannheim erhebt für die Leerung bestimmter Behälterstandplätze einen Zuschlag. Was bedeutet das?
    Laut Kreislaufwirtschafts- und Gebührensatzung der Stadt Mannheim haben die Anschlusspflichtigen, das sind die Eigentümer*innen und Grundstücksberechtigten, für geeignete Behälterstandplätze zu sorgen. Sie müssen in möglichst kurzer Entfernung zum Fahrbahnrand liegen sowie frei zugänglich und ebenerdig erreichbar sein. Entsprechen die Standplätze nicht den festgelegten Anforderungen kann die Stadt verlangen, dass die  Abfallbehälter am Entleerungstag entweder von den Nutzern oder einem beauftragten Hausmeisterdienst bereitgestellt und unverzüglich zurückgebracht werden. Sollen die Abfallbehälter jedoch weiterhin von den städtischen Mitarbeitenden von diesen erschwerten Standplätzen geholt werden, wird dafür ab 1. Juli 2021 ein Servicezuschlag pro Behälter erhoben.
     
  2. Warum hat der Stadtraumservice Mannheim die Erschwerniszuschläge eingeführt?
    Standplätze mit erschwerten Entsorgungsbedingungen verursachen einen erhöhten Zeit- und Ladeaufwand bei der Abfallentsorgung. Sie führen darüber hinaus auch zu einer größeren Gesundheitsbelastung der Müllwerker*innen. Dieser Mehraufwand wird bereits in anderen Kommunen in der Gebührenabrechnung berücksichtigt. Auch in Mannheim wird der standortbezogene Aufwand künftig individuell und verursachergerecht abgerechnet.
     
  3. Was bedeutet Leistungsstufe 1?
    Die Entfernung der Mülltonnen (bei mehreren Tonnen, ist der Mittelwert ausschlaggebend) von der Straße liegt zwischen 15 Meter bis maximal 30 Meter und/oder zwischen dem Standplatz und der Straße befinden sich bis zu 5 Stufen (siehe Erklärung).
     
  4. Was bedeutet Leistungsstufe 2?
    Die Entfernung der Mülltonnen (bei mehreren Tonnen, ist der Mittelwert ausschlaggebend) von der Straße liegt mehr als 30 Meter bis maximal 60 Meter entfernt und/oder zwischen dem Standplatz und der Straße befinden sich mehr als 5 Stufen bis maximal 25 Stufen und/oder maximal 1 Rampe und/oder Steigungen bis maximal 10 % (siehe Erklärung).
     
  5. Wie werden die Gebühren abgerechnet?
    Die individuellen Erschwerniszuschläge werden mit den Abfallgebühren in der Jahresabrechnung verbucht. Die Höhe der Abfallgebühren sind über die Kreislaufwirtschafts- und Gebührensatzung der Stadt Mannheim festgelegt. Die Abrechnung erfolgt schriftlich über die Servicetochter Soluvia der MVV EnergieAG.
  6. Welche Möglichkeiten habe ich, um die Gebühren für die Erschwerniszuschläge zu sparen?
    Wenn Sie ihre eigenen Kosten senken möchten, können Sie beim Stadtraumservice Mannheim einen Teilservice beantragen. Die Abfallbehälter werden dann von Ihnen selbst am Leerungstag bis 6.30 Uhr am Straßenrand bereitgestellt und wieder zurückgestellt. Sie sparen dadurch die Vollservice- und Erschwerniszuschläge. Hierzu nutzen Sie am besten das Online-Formular zur Behälterbestellung unter www.mannheim.de/behälterbestellung. Die Serviceart gilt dann für alle Behälter am Standplatz.
     
  7. Kann ich auch einen Hausmeisterdienst für die Bereitstellung der Tonnen beauftragen?
    Sie können natürlich auch einen Hausmeisterdienst beauftragen. Auch hier wird dann lediglich eine Teilservice-Gebühr erhoben. Die Abfallbehälter müssen am Leerungstag bis 6.30 Uhr zur Abfuhr bereit stehen und nach der Leerung wieder zurück an den Standplatz gebracht werden.
     
  8. Welche Gebühren entstehen bei Leistungsstufe 1 und 2?
  Monatliche Gebühr der
Leistungsstufe 1
pro Behälter

(Transportwege und Standplätze gemäß § 6 Punkt 7) der Abfallgebührensatzung)
Monatliche Gebühr der
Leistungsstufe 2
pro Behälter

(Transportwege und Standplätze gemäß § 6 Punkt 7) der Abfallgebührensatzung)
Vollservice wöchentlich Vollservice
14-täglich 
Vollservice wöchentlich Vollservice
14-täglich
2-rädrige
Behälter 
3,60 €  1,80 € 10,80 €  5,40 €
4-rädrige
Behälter
5,20 € 2,60 € 16,00 € 8,00 €