Die Frauenbewegung ist eine der stärksten soziokulturellen und politischen Demokratiebewegungen der Welt, die sich von keinen Repressalien und auch von keinen dies- und jenseitigen Strömungen auf Dauer aufhalten lässt. Die Stärke dieser Menschenrechtsbewegung liegt unter anderem in ihrer Dialogorientiertheit. Demzufolge ist es uns wichtig, ein breites Bündnis aufzubauen und zu pflegen, in dem alle Organisationen, Institutionen, Vereine, Verbände, Hochschulen, Unternehmen und natürlich auch Individuen, die sich für die Rechte von Frauen und Gleichstellung einsetzen, zusammengebracht werden. Dies ist eines der wichtigsten Säulen der kommunalen Gleichstellungspolitik und -arbeit. Mit dem Kalender „MannHeim als FrauenOrt“ leisten wir einen Baustein zu diesem Ziel und möchten Ihnen eine Bühne für Ihre Aktivitäten bieten. Anlässlich des internationalen Frauentags am 8. März und des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen und Mädchen am 25. November bündelt wir Veranstaltungen udn Aktionen aus der Stadtgesellschaft. Der Kalender bietet Ihnen – in wohl vertrauter Form – einen Ankündigungsraum, um unterschiedliche Informations- und Dialogformate zu veröffentlichen und so den jahrhundertalten Dialog fortzusetzen.
Wir laden Sie herzlich ein mitzumachen!
Wenn Sie eine Veranstaltung, Aktion, Lesung, Ausstellung, Messe oder irgendeine andere Form von Begegnung geplant haben, die die Gleichstellung der Frauen in den Mittelpunkt stellt, dann ist dieser Jahreskalender sicherlich ein geeignetes Format es kundzutun. Senden Sie uns hierzu eine Mail an 154veranstaltungen@mannheim.de
Möglich ist die Übernahme von : 1. Mitgliedsbeiträgen in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit 2. Unterricht in künstlerischen Fächern (z.B. Musikunterricht) 3. Teilnahme an Freizeiten
Für Kinder unter 18 Jahren maximal 15,00 € monatlich für jedes Kind!
Bitte fügen Sie dem Antragsbogen noch folgende Unterlagen bei:
Bei Schülerinnen und Schülern und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung (KiTa) besuchen, werden die tatsächlichen Kosten für eintägige Schul- und Kitafahrten anerkannt, sofern die Kosten von der Schule oder von der KiTa unmittelbar veranlasst werden.
Der Ausflug muss unter schulischer Verantwortung bzw. unter Verantwortung der KiTa stattfinden und noch während der Schulzeit erfolgen.
Taschengelder und Ausgaben für private Ausrüstungsgegenstände (Rucksack, Schlafsack, Wanderschuhe etc.) können grundsätzlich nicht übernommen werden.
Wenn Zuschüsse von anderen Stellen gewährt werden - z.B. Schule, Förderverein, Stiftung - sind uns diese mitzuteilen.
Bitte fügen Sie dem vollständig ausgefüllten Antragsbogen noch folgende Unterlagen bei:
Schreiben von der Schule/ KiTa mit Angaben über die Klassenfahrt/ des Ausflugs: Wann? Wohin? Wie teuer? (Zeitraum, Ort, Kosten)
Bankverbindung der Schule/ KiTa
Sie haben die Kosten bereits an die Schule/ KiTa gezahlt?
Hinweis: Kontoauszüge bzw. sonstige Quittungen werden nicht als Nachweis anerkannt.
Sollte uns keine Bankverbindung der Schule bzw. der KiTa und keine Quittung mehrtägige Klassenfahrt / Tagesausflug vorliegen, erfolgt eine Bewilligung per BuT-Gutschein. Diesen Gutschein geben Sie in der Schule bwz. der KiTa ab.
Bei der Sprechstunde in der Zentralbibliothek im Stadthaus N1 beantworten ehrenamtliche Mitarbeiter Ihre Fragen rund um die Smartphone- und PC-Nutzung.