Im Dezember 2008 startete die vewaltungsinterne Prüfung der zahlreichen Projektvorschläge. In vier fachbereichübergreifenden Workshops diskutierten Vertreter der Mannheimer Stadtverwaltung die im Beteiligungsprozess erarbeiteten Ideen im Hinblick auf ihren Umsetzungshorizont und ihre Dringlichkeit.
Das älteste Mannheimer Hallenbad beeindruckt seine Besucherinnen und Besucher durch den imposanten und großzügigen Jugendstilbau (Bauzeit 1912-1916).
Das Hallenbad umfasst drei Schwimmhallen:
In der großen Schwimmhalle (Halle 1), die einer großzügigen Kathedrale ähnelt, findet das öffentliche Schwimmen statt. Dort hat der Badbesucher die Möglichkeit, ein 25m Schwimmbecken und gemütliche Sitzgruppen zu nutzen.
Mit der Schwimmhalle 2, in der ein Glaskuppeldach das Bild prägt, wird das Schul- und Vereinsschwimmen abgedeckt.
In Mannheim ist eine erfolgreiche Bürgerbeteiligung zur gemeinsamen Gestaltung der Stadt wichtig. Deshalb haben Verwaltung und Gemeinderat in einer Arbeitsgruppe ein Regelwerk Bürgerbeteiligung erstellt.
Der Gemeinderat hat am 4.4.2017 beschlossen, dass die Stadt Mannheim ab dem Jahr 2018 eine Nebenwohnsitzsteuer erheben wird.
Die Einführung dieser Steuer ist ein Teil der vom Gemeinderat beschlossenen Maßnahmen der Stadt zur Gewinnung von Einwohnern mit Erstwohnsitz in Mannheim.
Die Nebenwohnsitzsteuer ist eine Gemeindesteuer. Rechtsgrundlage ist die Satzung der Stadt Mannheim vom 04.04.2017 in der jeweils geltenden Fassung. Besteuert wird das Innehaben eines Nebenwohnsitzes im Stadtgebiet.
Mit den nachfolgenden Informationen wollen wir es Ihnen so einfach wie möglich machen, die bürokratischen Hürden hinter sich zu bringen und beraten Sie gerne auch im persönlichen Gespräch.
Die Stadt Mannheim hat sich als eine von fünf Modellkommunen seit 2011 am Schulversuch des Landes Baden-Württemberg zum gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Bildungsanspruch beteiligt. Die vielfältigen Erfahrungen aus dieser Versuchsphase sind über den Städtetag in den Gesetzgebungsprozess des Landes eingeflossen; das neue Schulgesetz zur Inklusion trat am 1. August 2015 in Kraft und bringt wesentliche Neuerungen mit sich: