In Mannheim lernen Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam

In Mannheim lernen Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam

Die Stadt Mannheim hat sich als eine von fünf Modellkommunen seit 2011 am Schulversuch des Landes Baden-Württemberg zum gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Bildungsanspruch beteiligt. Die vielfältigen Erfahrungen aus dieser Versuchsphase sind über den Städtetag in den Gesetzgebungsprozess des Landes eingeflossen; das neue Schulgesetz zur Inklusion trat am 1. August 2015 in Kraft und bringt wesentliche Neuerungen mit sich:

Aufhebung der Sonderschulpflicht

Die bisherige Sonderschulpflicht für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist durch das Schulgesetz aufgehoben. Eltern können jetzt wählen, ob ihr Kind im Rahmen eines inklusiven Bildungsangebots an einer allgemeinen Schule oder an einem sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) beschult werden soll.

Zieldifferenter Unterricht

Seit der Änderung des Schulgesetzes können Schülerinnen und Schüler mit einem festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot auch dann eine allgemeine Schule besuchen, wenn sie die jeweiligen Bildungsziele dieser allgemeinen Schulen nicht erreichen können. Dies gilt für die Primarstufe und die Sekundarstufe I. Im Falle einer zieldifferenten Inklusion besteht die gesetzliche Vorgabe, dass ein inklusives Bildungsangebot grundsätzlich gruppenbezogen zu organisieren ist. Grundlage für den zieldifferenten Unterricht ist entweder der Bildungsplan des Förderschwerpunkts Lernen oder der Bildungsplan des Förderschwerpunkts geistige Entwicklung.

Beratungsverfahren zur Unterrichtsform

Wenn ein Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot festgestellt worden ist, führt das Staatliche Schulamt ein Beratungsverfahren durch. Daran ist neben den Schulleitungen und weiteren Beteiligten auch die Stadt Mannheim als Schulträger beteiligt. Danach entscheiden die Eltern, ob ihr Kind an einer allgemeinen Schule mit einem inklusiven Bildungsangebot oder am zuständigen sonderpädagogischen Bildungs-und Beratungszentrum beschult werden soll. Dies kann auch in einer kooperativen Form des gemeinsamen Unterrichts an einer allgemeinen Schule eingerichtet werden. Dabei wird der Wunsch der Eltern nach einer bestimmten Schule nach Möglichkeit beachtet, wenn dort die Voraussetzungen für den Inklusiven Unterricht durch die beteiligten Akteure mit angemessenen Mitteln geschaffen werden können.

Nähere Informationen zum Verfahren, einem Elternwegweiser und dem inklusiven Bildungsangebot in Mannheim auf der Homepage des Staatlichen Schulamtes Mannheim.

Nähere Informationen zu Anmeldung und Anspruch auf schulische Inklusion auf der Homepage des Kultusministeriums Baden-Württemberg.

Barrierefreie Schulen in Mannheim
(Schulgebäude, Turnhalle und Toiletten barrierefrei):

Grundschulen

  •     Astrid-Lindgren-Schule
  •     Bertha-Hirsch-Schule
  •     Brüder-Grimm-Schule
  •     Hans-Christian-Andersen
  •     Johann-Peter-Hebel-Schule
  •     Käfertalschule
  •     Pfingstbergschule
  •     Seckenheimschule (Stamm)
  •     Vogelstangschule

Weiterführende Schulen

  • Karl-Friedrich-Gymnasium
  • Pfingstberg Werkrealschule
  • Seckenheim Werkreal- und Realschule
  • Johanna-Geissmar-Gymnasium

Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ)

  • Eugen-Neter-Schule
  • Maria-Montessori-Schule