die eine abgeschlossene Erstausbildung oder eine sonstige berufliche Qualifikation voraussetzt und
auf eine öffentlich-rechtliche Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereitet
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten Leistungen für Bildung und Teilhabe. Diese gibt es zusätzlich zu den monatlichen Zahlungen des Jobcenters, der Familienkasse und des Fachbereiches für Arbeit und Soziales – damit auch wirklich alle mitmachen können!