Das Schulgesetz Baden-Württemberg sieht in § 25 SchulG u.a. vor, dass jede Grundschule, jedes Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) und jede Berufsschule einen Schulbezirk hat. Wenn mehrere Schulen derselben Schulart bestehen, bestimmt der Schulträger die Schulbezirke.
Steigende Schülerzahlen an den Grund- und weiterführenden Schulen erwartet
Die Schulentwicklungsplanung erstellt regelmäßig Schülerprognosen, um prüfen zu können, ob ausreichend Schulraum für alle Schüler*innen zur Verfügung steht.
Die Schülerprognosen basieren auf der kleinräumigen Bevölkerungsprognose 2038 der kommunalen Statistikstelle, die von einem Wachstum von 7,4 % bis zum Jahr 2038 ausgeht, ein Trend, der zunächst an den Grundschulen und schließlich zeitverzögert an den weiterführenden Schulen ankommen wird.
Ganztagsschulen bieten mehr Zeit für Bildung und fördern die Persönlichkeitsentwicklung sowie die Sozialkompetenz der Schülerinnen und Schüler. Kinder profitieren neben Unterricht und individueller Förderung von vielfältigen weiteren Angeboten, die je nach Profil der Schule neben den Regelangeboten weitere Schwerpunkte in den Bereichen Sport, Kunst, Kultur, Natur, Musik oder Soziales Lernen beinhalten.
Lesen, schreiben, rechnen und noch viel mehr: Die Grundschule ist die erste Stufe in unserem Schulwesen. Wann Ihr Kind schulpflichtig ist, welche Grundschule es besuchen wird, welche Förderangebote es gibt und wo das Kind am Nachmittag betreut werden kann – das und vieles mehr erfahren Sie auf den nachfolgenden Seiten.
Im Rahmen des Verfahrens der regionalen Schulentwicklung (§ 30 Schulgesetz) des Landes Baden-Württemberg ist die Stadt Mannheim aktiv an der Weiterentwicklung der hiesigen Schullandschaft beteiligt. Ziel der regionalen Schulentwicklung ist es, allen Schülerinnen und Schülern in zumutbarer Erreichbarkeit die Erlangung des gewünschten Bildungsabschlusses entsprechend ihrer Begabungen und Fähigkeiten zu ermöglichen. Das Gesetz schreibt das Verfahren der regionalen Schulentwicklung bei Einrichtung, Errichtung, Änderung und Aufhebung von Schulen vor.
Die Planung von Schulentwicklungsprozessen findet immer unter Beteiligung der betroffenen Akteure statt. Neben den involvierten Schulen und deren Schulgremien sowie dem zuständigen Staatlichen Schulamt als Schulaufsichtsbehörde, wird auch der Gesamtelternbeirat einbezogen. Eine frühzeitige Beteiligung der Politik in Form der örtlichen Bezirksbeiratsgremien erwies sich bisher ebenfalls als zielführend. Darüber hinaus beschließt der Ausschuss für Bildung und Gesundheit, des Schulbeirates und des Jugendhilfeausschusses sowie der Gemeinderat die von der Verwaltung geplanten Maßnahmen. Diese Beteiligungsprozesse sind Voraussetzung für die formale Einleitung aller schulorganisatorischen Maßnahmen und auch Bestandteil der erforderlichen Antragstellung der Maßnahmengenehmigungen beim zuständigen Regierungspräsidium Karlsruhe. Zu diesen Maßnahmen zählen beispielsweise die Einrichtung von Ganztagsschulen oder die Neugründung, Aufgabe oder Zusammenlegung von Schulstandorten.
Weiterführende Informationen des Landes Baden-Württemberg zum Thema regionale Schulentwicklung finden Sie auf den Internetseiten des Kultusministeriums und des Regierungspräsidiums.
Eberhard-Gothein-Schule U2, 2-4 68161Mannheim Deutschland
Die Eberhard-Gothein-Schule ist eine berufliche Schule im Bereich der kaufmännischen Aus- und Weiterbildung, die zurzeit von rund 1.600 Schüler*innen besucht wird. Eine der größten beruflichen Schulen Mannheims wurde nach Eberhard Gothein (1853-1923), einem Kulturhistoriker und Wirtschaftswissenschaftler, benannt. Am 22. Oktober 2014 wurde die Eberhard-Gothein-Schule als „Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage“ ausgezeichnet.
Die Einschulungsuntersuchung wird in zwei Schritten durchgeführt. Schritt 1 dient zum einen der Feststellung und Beurteilung von gesundheitlichen Einschränkungen und Entwicklungsverzögerungen mit dem Ziel, rechtzeitig notwendige Fördermaßnahmen einzuleiten, zum anderen der präventiven gesundheitlichen Beratung von Kindern und Eltern. Schritt 2 prüft, ob besondere medizinische Bedarfe des Kindes beim Schulbesuch berücksichtigt werden müssen.
Die Anmeldung an Mannheimer Grundschulen findet an zwei Terminen im Februar statt. Für die Anmeldung bringen Sie bitte die Geburtsurkunde, Impfnachweis, Pässe, Religionszugehörigkeitsnachweis und den amtlichen Nachweis der durchgeführten Einschulungsuntersuchung mit. Bei alleinerziehenden Eltern ist der Nachweis der Sorgeberechtigung ebenfalls erforderlich.
Schluss mit Elterntaxi. Egal ob Werkreal-, Real- oder Gemeinschaftsschule, Allgemeinbildende Gymnasien, berufsbildende Schulen oder die Gesamtschule IGMH - mit Beginn der weiterführenden Schule wächst der Anteil der Rad fahrenden Schülerinnen und Schüler und somit auch die eigenständige Mobilität. Dabei ist es wichtig, dass Schülerinnen und Schüler sicher durch den Straßenverkehr zur Schule kommen.