Anmeldung zur Grundschule
Informationen in weiteren Sprachen erhalten Sie in den Flyern am Ende der Seite
Wann müssen Sie Ihr Kind anmelden?
Die Anmeldung zur ersten Klasse zum Schuljahr 2023/24 findet statt am
Donnerstag, 09. Februar und Freitag, 10. Februar 2023
Darüber hinaus können einzelne Schulen weitere Termine anbieten.
Für den neuen Schulbezirk Spinelli erfolgt die Anmeldung am 07.02.2023 von 08.00 - 12.00 Uhr für die Klassenstufe 1 und am 08.02.2023 von 08.00 - 12.00 Uhr für alle anderen Klassenstufen an der Bertha-Hirsch-Grundschule, Elisabeth-Altmann-Gottheiner-Straße 26 in 68309 Mannheim.
Häufig gestellte Fragen zur Anmeldung in Spinelli beantworten die FAQs.
Den Einschulungstermin sowie Antworten auf weitere Fragen erhalten Sie an der jeweiligen Grundschule Ihres Bezirks.
Bitte achten Sie darauf, wie die Schulen unter Pandemiebedingungen die Schulanmeldung planen, etwa, ob Sie Ihr Kind zur Anmeldung mitbringen können. Informationen dazu finden Sie auf der Homepage Ihrer Schule.
An welcher Grundschule müssen Sie Ihr Kind anmelden?
An welcher Grundschule das Kind anzumelden ist, ist abhängig vom Schulbezirk, in dem der Hauptwohnsitz liegt. Der Grundschulfinder auf der städtischen Homepage hilft bei der Suche. Einfach die Wohnadresse eingeben, schon wird die zuständige Grundschule angezeigt. Zum Grundschulfinder gelangen Sie hier.
Wenn Sie möchten, dass Ihr Kind eine andere Schule besucht, können Sie einen Schulbezirkswechsel beim Staatlichen Schulamt beantragen. Trotzdem müssen Sie Ihr Kind unter Angabe des Wechselwunsches an der zuständigen Grundschule Ihres Schulbezirks anmelden. Ausnahme bildet hier der Schulbezirkswechsel im Falle eines Umzugs. Ist der Umzug durch einen Kauf- oder Mietvertrag gesichert, können Sie sich direkt an die künftige Grundschule wenden.
Bitte kommen Sie gemeinsam mit ihrem Kind zur Anmeldung an die Schule und bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Die Geburtsurkunde Ihres Kindes (und falls möglich, das Familienbuch)
- Alle Pässe Ihres Kindes
- Den Impfausweis im Original
- Einen Nachweis der Religionszugehörigkeit
- Den Nachweis über die Zurückstellung (falls im vergangenen Schuljahr beantragt)
- Die Schulen bitten um den amtlichen Nachweis der durchgeführten Einschulungsuntersuchung
- Und bei alleinerziehenden Eltern den Nachweis der Sorgeberechtigung
Wann ist Ihr Kind schulpflichtig?
Wurde Ihr Kind vor dem 01.07.2017 geboren, ist es schulpflichtig und zum Besuch einer Grundschule verpflichtet. Kinder, die zwischen dem 01.07.2017 und 30.06.2018 geboren wurden, können für den Schulbesuch angemeldet werden. In diesem Fall entscheidet die Schulleitung über die Einschulung.
Ist eine Zurückstellung vom Schulbesuch möglich?
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Ihr Kind noch ein weiteres Jahr vom Schulbesuch zurückzustellen. Über die Zurückstellung entscheidet die Schulleitung unter Einbeziehung eines amtsärztlichen und/oder eines pädagogischen/psychologischen Gutachtens des Gesundheitsamts.
Worauf sollten Eltern von Kinder mit einer Behinderung, Beeinträchtigung, Benachteiligung oder chronischen Erkrankung achten?
Wenn Ihr Kind einen sonderpädagogischen Förderbedarf oder Bildungsanspruch hat und möglicherweise nicht dem Unterricht in einer allgemeinbildenden Schule folgen kann, haben Sie ein Wahlrecht, welche Schulart ihr Kind besuchen soll. Dabei gibt es drei Möglichkeiten der Beschulung:
- Anmeldung an einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ)
- Entscheidung für ein inklusives Bildungsangebot an einer allgemeinbildenden Schule
- Kooperative Organisationsform (früher: Außenklasse) an einer allgemeinbildenden Schule
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Arbeitsstelle Kooperation beim Staatlichen Schulamt Mannheim, Telefon (0621) 292 4133/ 4134