Die Abgeordneten des Landtages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von allen Wahlberechtigten für jeweils 5 Jahre gewählt. Rechtsgrundlagen für die Durchführung der Landtagswahl sind die Verfassung des Landes Baden-Württemberg (LV), das Landtagswahlgesetz (LWG), die Landeswahlordnung (LWO) und das Landeswahlprüfungsgesetz (LWPrG).
Mannheim ist eine Stadt der Stadtbezirke und Stadtteile, mit denen sich die Einwohner oft genauso stark identifizieren wie mit ihrer Nationalität. Dabei sind die Mannheimer Stadtteile so unterschiedlich wie die Mannheimer/innen selbst: in der multikulturellen Innenstadt geht es urban und lebendig zu. Hier und in den umliegenden Stadtteilen gibt es eine vielfältige Gastronomieszene, zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten in Laufnähe sowie ein abwechslungsreiches kulturelles Angebot.