Bildung & Wissenschaft -

Mannheim baut Schulkindbetreuung aus

Bis zu 220 zusätzliche Betreuungsplätze

 

In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Gemeinderat der Stadt Mannheim die Einrichtung von bis zu elf zusätzlichen Betreuungsgruppen für Grundschulkinder beschlossen. Mit bis zu 220 neuen Betreuungsplätzen wird das Angebot der Schulkindbetreuung deutlich erweitert. Einen Ausbau in dieser Größenordnung hat es in Mannheim in den vergangenen 20 Jahren nicht gegeben.

Im bevorstehenden Schuljahr tritt erstmals auch für Grundschulkinder ein bundesweiter Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in Kraft. Um dem wachsenden Bedarf in diesem Bereich gerecht zu werden, bauen die Stadt und freie Träger weiter Angebote aus: „Mit bis zu 220 zusätzlichen Betreuungsplätzen für Grundschulkinder wollen wir nicht nur den Rechtsanspruch in Klasse eins erfüllen, wir wollen ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot für Familien schaffen“, freut sich Bildungsbürgermeister Dirk Grunert über den großen Schritt. „Ein verlässliches Betreuungsangebot ist unabdingbar zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.“

Perspektivisch soll der Rechtsanspruch im Grundschulalter in Mannheim über Ganztagsschulen erfüllt werden. Mit der Waldhofschule geht die 14. Mannheimer Grundschule zum kommenden Schuljahr in den Ganztagsbetrieb, weitere sind auf dem Weg.

„Hinter jeder guten Ganztagsgrundschule steht ein pädagogischer und baulicher Entwicklungsprozess“, erläutert Grunert. „Darum ist es zur Erfüllung des Rechtsanspruchs notwendig, weiter konsequent am Ausbau von Betreuungsplätzen festzuhalten.“

Möglich werden die zusätzlichen Betreuungsgruppen durch den Wegfall der Frühbetreuung an Halbtagsschulen, die Schaffung zusätzlicher räumlicher Kapazitäten im Rahmen des kooperativen Ganztags sowie durch die verbesserte Landesförderung für die Betreuung von Kindern der ersten Klassenstufe ab dem kommenden Schuljahr.

Geplant ist der Ausbau in Gartenstadt, Schönau, Neckarstadt-Ost, Käfertal, Feudenheim, Rheinau und Friedrichsfeld.

Hintergrund:
Im Oktober 2021 trat das „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“ in Kraft. Demnach wird ab dem Schuljahr 2026/27 der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter stufenweise, beginnend mit der Klassenstufe eins, umgesetzt. Ein Kind, das im Schuljahr 2026/27 oder in den folgenden Schuljahren die erste Klassenstufe besucht, hat ab dem Schuleintritt bis zum Beginn der fünften Klassenstufe einen Anspruch auf Förderung in einer Bildungs- oder Betreuungseinrichtung.

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