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      • Vereine und Chorgemeinschaften

        Ein wichtiger Teil von Mannheims Kulturleben findet in den Vereinen statt. Zahlreiche Chöre, Musikvereine, Kulturvereine und Heimatvereine sind ein eindeutiges Indiz dafür, dass die Mannheimerinnen und Mannheimer Kunst und Kultur nicht nur konsumieren, sondern selbst musisch, kreativ und gestalterisch tätig sein wollen - und es auch sind. Sie sind die Basis, auf der sich Mannheims Kulturlandschaft in seiner Vielfalt und Attraktivität entwickelt.

      • Soziale Dienste / Hilfen zur Erziehung

        WIR SIND FÜR SIE DA

        Wir sind erste Anlaufstelle für Kinder, Jugendliche, Eltern in Mannheim, wenn es Fragen oder Sorgen im Zusammenhang mit der Entwicklung oder des Verhaltens junger Menschen gibt. Unsere Fachkräfte bieten auch Rat und Hilfe bei familiären, sozialen oder psychischen Not- und Krisensituationen.
        Wir hören Ihnen zu und helfen, Lösungen zu finden.

      • Städtebauliche Entwicklung Käfertal-Süd - Spinelli -

        Mannheim ist bunt und wächst stetig. Vor diesem Hintergrund schafft die Stadt vor allem auf den Konversionsflächen ein attraktives und vielfältiges Wohnraumangebot.

      • Vergangene Reinigungsaktionen

        Auf dieser Seite zeigen wir Beispiele vergangener Reinigungsaktionen.

      • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

        Wer kann Grundsicherung erhalten ?

        Personen, die

        die Altersgrenze nach § 41 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - SGB XII (beginnend ab Vollendung des 65. Lebensjahres) erreicht haben

        oder

        das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.

        Wenn erforderlich, erstellt der zuständige Träger der Rentenversicherung ein Gutachten, ob auf Dauer die medizinischen Voraussetzungen für eine volle Erwerbsminderung vorliegen. Eine Unterhaltsprüfung findet grundsätzlich nicht statt.

      • Standesamtliche Trauung

        Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Trauort

      • Spinelli Barracks

      • Hilfe zum Lebensunterhalt

        Höhe der Hilfe zum Lebensunterhalt:

        Die Hilfe zum Lebensunterhalt errechnet sich aus

        dem für die Leistungsberechtigten maßgebenden Regelsatz
        den tatsächlichen, kopfanteiligen Kosten der Unterkunft und Heizung.

        Darüber hinaus gibt es bestimmte Aufschläge.

        Diesem Bedarf wird vorhandenes Einkommen bzw. einzusetzendes Vermögen gegenübergestellt.

        Einkommens- und Vermögensvoraussetzungen

        Es gelten die gleichen Bedingungen wie bei der Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - SGB XII.


        Wir beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

      • A bis Z

      • Nachricht Soziales

        37.500 Euro für soziale Projekte

        • 30.01.2025

        Scheckübergaben der Vereinigten Jüdischen Erinnungsstiftung und der Vereinigten Wohlätigkeitsstiftung

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