Landtagswahl 2026: Zulassung der Wahlvorschläge
Am 9. Januar 2026 wurden die Wahlvorschläge für die Landtagswahl von den Kreiswahlausschüssen in den 70 Wahlkreisen des Landes zugelassen – auch für die beiden Mannheimer Wahlkreise 35 Mannheim I (Käfertal, Neckarstadt-West, Neckarstadt-Ost/Wohlgelegen, Sandhofen, Schönau, Waldhof, Vogelstang und Wallstadt) und 36 Mannheim II (Feudenheim, Friedrichsfeld, Innenstadt/Jungbusch, Lindenhof, Neckarau, Neuostheim/Neuhermsheim, Rheinau, Schwetzinger-/Oststadt und Seckenheim). Für den Wahlkreis 35 wurden zehn Wahlvorschläge zugelassen. Für den Wahlkreis 36 wurden ebenfalls zehn Wahlvorschläge zugelassen.
Inzwischen steht auch die landeseinheitliche Reihenfolge auf dem Stimmzettel fest: Die Landeswahlleiterin hat die Nummerierung mitgeteilt. Die genauen Daten sind in der Öffentlichen Bekanntmachung des Amtsblatts vom 22. Januar 2026 zu finden (auch online unter www.mannheim.de/amtsblatt).
Wählerverzeichnis wurde erstellt
Am vergangenen Wochenende wurde das Wählerverzeichnis für die beiden Mannheimer Wahlkreise erstellt. Automatisch eingetragen wurden etwa 200.000 Mannheimerinnen und Mannheimer, die seit mindestens 8. Dezember 2025 in Baden-Württemberg wohnen, am 25. Januar 2026 in Mannheim mit Hauptwohnung gemeldet sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben werden.
Briefkasten richtig beschriften
Alle Wahlberechtigten erhalten bis spätestens 15. Februar 2026 ihre persönliche Wahlbenachrichtigung an die Wohnungsanschrift. Sie werden gebeten, darauf zu achten, dass ihr Briefkasten richtig beschriftet ist und alle für die Wohnung gemeldeten Familiennamen aufgeführt sind, damit die Briefe auch zugestellt werden können. Die Wahlbenachrichtigung enthält alle wichtigen Informationen zur Wahl.
Briefwahl
Der Briefwahlantrag ist wie gewohnt auf der Wahlbenachrichtigung vorgedruckt. Noch bequemer geht es nur mit dem Online-Briefwahlantrag auf www.mannheim.de/wahlen oder mit dem QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung. Wer bis 15. Februar 2026 keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, sollte dies sofort beim Wahlbüro unter 0621/293-9566 überprüfen lassen, da andernfalls die Gefahr besteht, dass nicht gewählt werden darf.
Wahlbüro
Das Wahlbüro wird wieder als Lehrbetrieb mit den Verwaltungsauszubildenden der Stadt Mannheim geführt und hilft bei allen Fragen rund um die Wahl. Nur Wahlempfehlungen gibt es keine. Die Postanschrift lautet: Stadt Mannheim – Wahlbüro, 68119 Mannheim. Telefon: 0621/293-9566.
Die Öffnungszeiten des Wahlbüros im Rathaus E 5 sind von 2. bis 27. Februar 2026: Montag bis Freitag 8 bis 16 Uhr, Donnerstag bis 18 Uhr. In der Woche vor der Wahl (2. bis 6. März 2026): Montag bis Donnerstag 8 bis 18 Uhr, Freitag 8 bis 15 Uhr. Weitere Informationen: www.mannheim.de/wahlen.
Neuerungen bei der Landtagswahl
Am 8. März 2026 dürfen die Wahlberechtigten in Baden-Württemberg erstmals mit zwei Stimmen über die Zusammensetzung des Landtags in Stuttgart entscheiden. Mit der Erststimme wird eine Wahlkreiskandidatin bzw. ein Wahlkreiskandidat direkt gewählt, mit der Zweitstimme eine Partei. Diese Stimme ist maßgebend für die Verteilung der Sitze insgesamt auf die einzelnen Parteien. Darüber hinaus dürfen bei dieser Landtagswahl zum ersten Mal 16- und 17-Jährige wählen, während das Wahlalter in der Vergangenheit noch bei 18 Jahren lag.
Wahlinfo-App
Mit der Wahlinfo-App der Stadt Mannheim haben Wahlberechtigte und Wahlinteressierte unmittelbaren Zugriff auf umfangreiche Informationen. Sie informiert über grundlegende und aktuelle Themen, erinnert mithilfe von Push-Nachrichten an wichtige Termine und beantwortet viele Fragen, wie zum Beispiel: Wann findet die Wahl statt? Wie kann ich per Briefwahl wählen? Was, wenn ich kurz vor der Wahl umziehe? Wie lauten die amtlichen Endergebnisse? Die barrierearme Anwendung ist für Android und iOS erhältlich.
Globale Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen
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