Soziale Dienste / Hilfen zur Erziehung

  • Kontakt

    Ralf Schäfer
  • Weitere Informationen

    Wir sind erreichbar:
    Mo – Do 08:30–16:00 Uhr,
    Fr 08:30–15:00 Uhr

    Region 01
    Sandhofen, Schönau, Gartenstadt, Luzenberg, Waldhof
    sowie Speckweg östl. der Hess. Straße und Sonnenschein
    Speckweg 45-51
    68305 Mannheim
    Tel.: 0621 293-3951
    Fax: 0621 293-3945

    Region 02
    Neckarstadt-Ost, Neckarstadt-West, Friesenheimer Insel
    Holzbauerstraße 6-8
    68167 Mannheim
    Tel.: 0621 293-9178
    Fax: 0621 293-9168

    Region 03
    Innenstadt, Jungbusch, Oststadt, Schwetzingerstadt,
    Lindenhof, Feudenheim, Käfertal, Vogelstang,
    Straßenheim, Wallstadt, Franklin
    R1, 12
    68161 Mannheim
    Tel.: 0621 293-3635
    Fax: 0621 293-3733

    Region 04
    Almenhof, Neckarau, Niederfeld, Casterfeld, Rheinau,
    Pfingstberg, Hochstätt, Seckenheim, Friedrichsfeld,
    Neuostheim, Neuhermsheim
    Salzachstr. 10-12
    68199 Mannheim
    Tel.: 0621 293-6835
    Fax: 0621 293-6578

    Eine akute Gefährdungslage von jungen Menschen kann
    uns hier mitgeteilt werden:
    Kindesschutzstelle
    Notrufnummer: 0621 293-3700

    Fax: 0621 293-3707

    Flyer Bezirkssozialarbeit

    Jugendhilfe im Strafverfahren
    Haus des Jugendrechts

    Heinrich-Lanz-Straße 38
    68165 Mannheim
    Tel.: 0621 293-3619
    Fax.: 0621 293-3677

Wir sind für Sie da

Wir sind erste Anlaufstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern in Mannheim, wenn es um Fragen oder Sorgen im Zusammenhang mit der Entwicklung oder des Verhaltens junger Menschen geht. Unsere Fachkräfte bieten Rat und Hilfe bei familiären, sozialen oder psychischen Not- und Krisensituationen.
Wir hören Ihnen zu und helfen, Lösungen zu finden. Selbstverständlich unterliegen wir der Schweigepflicht, das heißt nur mit Einverständnis geben wir Informationen an Dritte weiter (Ausnahme bei akuter Kindeswohlgefährdung).

Wir empfehlen, einen Termin zu vereinbaren, damit wir uns ausreichend Zeit für Ihr Anliegen nehmen können. Zur Terminvereinbarung wenden Sie sich an die Anlaufstelle in Ihrem Stadtteil (siehe "Weitere Informationen" oder Flyer Soziale Dienste (nicht barrierefrei).

So helfen wir weiter

  • Wir finden mit den Beteiligten heraus, welche Form der Unterstützung und Hilfe notwendig und am besten geeignet ist.
  • Wir informieren und beraten Mütter, Väter sowie andere Erziehungsberechtigte bei Fragen rund um die Erziehung ihrer Kinder. (Hilfe zur Erziehung)
  • Wir unterstützen Familien, wenn Eltern sich trennen oder scheiden lassen und achten darauf, dass Kindern weiterhin der Kontakt zu beiden Elternteilen erhalten bleibt.
  • Wir begleiten Jugendliche und junge Erwachsene, die straffällig geworden sind. (Jugendhilfe im Strafverfahren - Haus des Jugendrechts)
  • Wir können Schutzmaßnahmen ergreifen, wenn ein Kind oder Jugendlicher vernachlässigt, geschlagen, gequält oder missbraucht wird. (Kindesschutz)
  • Kinder und Jugendliche dürfen sich auch ohne Kenntnis ihrer Eltern an uns wenden.
  • Wir informieren über die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche oder von seelischer Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche entsprechend dem § 35a SGB VIII.

Weitere Informationen und Videos über die Arbeit von Jugendämtern bietet die bundesweite Kampagne "Das Jugendamt. Unterstützung, die ankommt."

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