Bei kleineren und größeren Bauvorhaben stellt sich oft die Frage: Brauche ich hierfür eine Genehmigung und wenn ja, welche? Generell gilt, dass in der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) genau geregelt ist, welche Vorhaben einer Genehmigung bedürfen und welche nicht. Andere Regelungen können in den Gebieten eines gültigen Bebauungsplans oder in Gebieten mit Veränderungssperre gelten.
Sogenannte Scan-Fahrzeuge unterstützen bis 18. Dezember 2025 dabei, falsch geparkte Fahrzeuge zu erkennen – zum Beispiel auf Radwegen, in Feuerwehrzufahrten oder an Kreuzungen. Dort blockieren Falschparker oft wichtige Wege und bringen andere Verkehrsteilnehmende in Gefahr.