Der Wohnberechtigungsschein nach dem Landeswohnraumförderungsgesetz ist die Voraussetzung für die Anmietung einer Sozialwohnung. Er ist nur für Wohnungen in Baden-Württemberg gültig.
Die Nutzung der eingetragenen Veranstaltungen erfolgt über verschiedene Anwendungen innerhalb des Auftritts. Der Kalender kann als solcher aufgerufen werden und der Anwender kann sich über
Menschen mit einer geistigen, körperlichen und psychischen Behinderung haben das Recht, selbstbestimmt und gleichberechtigt am Leben in der Gemeinschaft teilzuhaben.
Der Fachbereich Arbeit und Soziales bietet diesem Personenkreis umfangreiche und vielseitige Hilfeangebote.