Ich möchte Sperrmüll abholen lassen. Was muss ich tun? Zwei bis drei Wochen vor dem gewünschten Abholtermin melden Sie ihren Sperrmüll an. Dazu haben Sie folgende Möglichkeiten
Die Stadt Mannheim erhebt für die Leerung bestimmter Behälterstandplätze einen Zuschlag. Was bedeutet das? Laut Kreislaufwirtschafts- und Gebührensatzung der Stadt Mannheim haben die Anschlusspflichtigen, das sind die Eigentümer*innen und Grundstücksberechtigten, für geeignete Behälterstandplätze zu sorgen. Sie müssen in möglichst kurzer Entfernung zum Fahrbahnrand liegen sowie frei zugänglich und ebenerdig erreichbar sein. Entsprechen die Standplätze nicht den festgelegten Anforderungen kann die Stadt verlangen, dass die Abfallbehälter am Entleerungstag entweder von den Nutzern oder einem beauftragten Hausmeisterdienst bereitgestellt und unverzüglich zurückgebracht werden. Sollen die Abfallbehälter jedoch weiterhin von den städtischen Mitarbeitenden von diesen erschwerten Standplätzen geholt werden, wird dafür ab 1. Juli 2021 ein Servicezuschlag pro Behälter erhoben.
Größere Mengen an Sperrmüll, mineralischen oder brennbaren Baureststoffe werden gewogen. Daher ist eine Abgabe größerer Mengen nur auf dem Recyclinghof der ABG Abfallbeseitigungsgesellschaft Max-Born-Straße 28, Friesenheimer Insel möglich. Am Recyclinghof Im Morchhof kann nicht gewogen werden.
Rund um Weihnachten, Neujahr und Heilige Drei Könige kommt es zu Verschiebungen bei der Müllabfuhr. Die Leerungen werden je nach Bezirk auf frühere oder spätere Termine vorgezogen bzw. verschoben. Betroffen sind mehrere Abholtage zwischen dem 20. Dezember 2025 und dem 10. Januar 2026.