Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Menschen, die nach Mannheim zugewiesen werden und sich im Asylverfahren befinden, haben Anspruch auf eine grundlegende Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Damit wird der notwendige Lebensunterhalt gesichert und Unterstützung in besonderen Lebenssituationen ermöglicht.
Die Leistungen umfassen unter anderem Unterkunft, Ernährung, Kleidung, Heizung, Gesundheitsversorgung, Körperpflege und grundlegende Haushaltsgegenstände. Bei Schwangerschaft, Krankheit oder anderen besonderen Umständen kann ergänzende Hilfe gewährt werden.
Leistungsberechtigte Personengruppen
Personen mit einer Aufenthaltsgestattung
Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 1 Absatz 1 Nummer 3 AsylbLG
Geduldete Personen nach § 60a Aufenthaltsgesetz
Vollziehbar ausreisepflichtige Personen
Familienangehörige der genannten Personengruppen mit Wohnsitz in Mannheim
Die Leistungsberechtigung endet mit der Ausreise oder mit dem Monat, in dem die Voraussetzungen entfallen. Die Stadt Mannheim stellt sicher, dass notwendige Leistungen verlässlich und ohne unnötige Hürden gewährt werden.
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag: 8:30 bis 12:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag, Freitag: 8:30 bis 12:00 Uhr