Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Menschen, die nach Mannheim zugewiesen werden und sich im Asylverfahren befinden, haben Anspruch auf eine grundlegende Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Damit wird der notwendige Lebensunterhalt gesichert und Unterstützung in besonderen Lebenssituationen ermöglicht.

Die Leistungen umfassen unter anderem Unterkunft, Ernährung, Kleidung, Heizung, Gesundheitsversorgung, Körperpflege und grundlegende Haushaltsgegenstände. Bei Schwangerschaft, Krankheit oder anderen besonderen Umständen kann ergänzende Hilfe gewährt werden.

Leistungsberechtigte Personengruppen

  • Personen mit einer Aufenthaltsgestattung

  • Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 1 Absatz 1 Nummer 3 AsylbLG

  • Geduldete Personen nach § 60a Aufenthaltsgesetz

  • Vollziehbar ausreisepflichtige Personen

  • Familienangehörige der genannten Personengruppen mit Wohnsitz in Mannheim

Die Leistungsberechtigung endet mit der Ausreise oder mit dem Monat, in dem die Voraussetzungen entfallen. Die Stadt Mannheim stellt sicher, dass notwendige Leistungen verlässlich und ohne unnötige Hürden gewährt werden.

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag: 8:30 bis 12:00 Uhr 
Mittwoch: geschlossen 
Donnerstag, Freitag: 8:30 bis 12:00 Uhr