Ehrenamtskoordination
Mannheim ist eine Stadt der Vielfalt. Menschen aus vielen Ländern haben hier eine neue Heimat gefunden. Die Flüchtlingshilfe der Stadt Mannheim begleitet Geflüchtete auf ihrem Weg in ein sicheres und selbstbestimmtes Leben. Sie bietet Unterstützung bei der Orientierung, Beratung in sozialen und rechtlichen Fragen und fördert die Integration in Bildung, Arbeit und Gesellschaft.
Neben den hauptamtlichen Fachkräften spielen ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger eine zentrale Rolle. Sie schenken Zeit, Aufmerksamkeit und schaffen Begegnungen, die Vertrauen und Verständnis wachsen lassen. Ehrenamt ist ein wesentlicher Bestandteil gelebter Solidarität in Mannheim.
Ehrenamt stärken – Integration gemeinsam gestalten
Die Stadt Mannheim steht hinter allen, die sich in der Flüchtlingshilfe engagieren. Damit gute Ideen nicht an finanziellen Hürden scheitern, stellt sie den Flüchtlingsfonds bereit. Der Fonds ist Ausdruck des Dankes und zugleich ein Signal der Unterstützung für das vielfältige Engagement in unserer Stadt. Er fördert Projekte, die Begegnung, Teilhabe und Verständigung stärken und damit das Zusammenleben in Mannheim aktiv gestalten.
Ziele des Flüchtlingsfonds:
Der Flüchtlingsfonds fördert ehrenamtliche Projekte, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Mannheim stärken. Dabei liegt der Schwerpunkt auf vier Bereichen:
- Angebote für Bewohnerinnen und Bewohner in Gemeinschaftsunterkünften:
Unterstützung von Aktivitäten, die den Alltag in den Unterkünften bereichern, wie Freizeitangebote, Bildungsprojekte oder gemeinsame Veranstaltungen. - Öffentlichkeitsarbeit:
Projekte, die über das Leben und die Situation Geflüchteter informieren, Vorurteile abbauen und das Engagement der Bürgerschaft sichtbar machen. - Angebote zur Teilhabe von Geflüchteten:
Initiativen, die Geflüchteten den Zugang zu gesellschaftlichen, kulturellen und sportlichen Angeboten erleichtern und Begegnungen auf Augenhöhe schaffen. - Angebote zur Integration von Geflüchteten:
Maßnahmen, die Geflüchtete dabei unterstützen, in Mannheim anzukommen, etwa durch Sprachförderung, Qualifizierungen oder Mentorenprogramme.
Fördervoraussetzungen:
Hier finden Sie einige Beispiele für Fördervoraussetzungen, die im Kontext des Flüchtlingsfonds relevant sind:
- Rechtsanspruch: Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung durch den Flüchtlingsfonds. Bei Antragsteller*innen, die keine Gemeinnützigkeit besitzen, sind entsprechende Auflagen der bewilligenden Stelle zu akzeptieren (z. B. detaillierter Nachweis über die Verwendung der Mittel im Sinne der Gemeinnützigkeit).
- Finanzierungsklärung: Von Antragstellenden wird erwartet, dass sorgfältig geprüft wurde, ob die beantragten Mittel aus Pflichtleistungen oder aus vorrangigen Bundes- oder Landesleistungen finanziert werden können.
- Personalkosten: Es werden keine hauptamtlichen Personalstellen, auch nicht in Teilen, gefördert.
- Mietkosten: Raum- und Mietkosten können nur Privatpersonen bewilligt werden, die für die Realisierung Ihres Projektes Räume anmieten müssen.
- Projektbewilligungszeitraum: Ist jeweils das Kalenderjahr (= Haushaltsjahr)
- Förderungshöhe: Um möglichst viele Projekte fördern zu können, ist die Höchstsumme je Projekt auf 5.000 € festgelegt.
Nachweisverfahren:
Wir bitten Sie darüber hinaus um einen kurzen Bericht zur Umsetzung Ihres Projekts. Haben Sie Verständnis dafür, dass diejenigen, die Fördermittel aus dem Flüchtlingsfonds erhalten, dazu verpflichtet sind, relevante Dokumente wie Rechnungen, Teilnehmerlisten, Aufwendungen oder andere Nachweise bei Bedarf vorzulegen. Deren Überprüfung erfolgt stichprobenartig.
Die Nachweispflicht soll sicherstellen, dass die Mittel ordnungsgemäß und gemäß den festgelegten Bedingungen verwendet werden. Dies ist ein übliches Verfahren, um Transparenz, Rechenschaftspflicht und die effektive Nutzung von Fördermitteln sicherzustellen.
Rückzahlungsverpflichtung:
Der Flüchtlingsfonds basiert auf dem Verständnis, dass Fördermittel zweckgebunden und für die Durchführung des spezifisch beantragten Projekts vorgesehen sind. Sollte das Projekt aus unvorhersehbaren Gründen nicht realisiert werden können, sehen wir es als Ihre Verantwortung an, die erhaltenen Fördermittel der Stadt Mannheim zurückzuerstatten.
Antragsstellung:
Im Zuge unserer fortlaufenden Projektentwicklung haben wir Aktualisierungen an unserem Antrag auf Mittel aus dem Flüchtlingsfonds der Stadt Mannheim vorgenommen. Wir möchten Sie darum bitten, diese neuen Informationen in Ihre Projektbewerbung zu integrieren.
Projektbeschreibung:
Die Projektbeschreibung soll definieren:
- welches Ziel Ihr Projekt verfolgt,
- wie viele Veranstaltungen geplant sind, inklusive Stundenaufstellung und
- wie Ihr Finanzplan aussieht (was muss finanziert werden).
Projektteilnehmer*innen: Bitte fügen Sie eine konkrete Erläuterung bei über:
- welcher Personenkreis mit Ihrem Projekt angesprochen werden soll (z. B. alleinstehende Geflüchtete, Familien, Kinder etc.)
- wie Sie die Teilnehmer*innen gewinnen möchten.
1. Antragsfrist in 2026: Montag, 02.02.2026.
2. Antragsfrist in 2026: Montag, 29.06.2026.
Bitte senden Sie uns Ihren Antrag per E-Mail - wie im Antragsformular bereits verlinkt - an Ehrenamtskoordination@mannheim.de oder das Original per Post. Die Zusendung des Originalantrages per Post an die untenstehende Adresse ist für eine Entscheidung erforderlich, Stichtag ist der Eingang des elektronischen Antrags per E-Mail.
Es können ab sofort Anträge gestellt werden.
Antrag Flüchtlingsfonds
Fachbereich Unterbringung, Förderung &
Betreuung Schutzbedürftiger
Abt. 55.23 – Betreuen und Fördern
Spreewaldallee 45
68309 Mannheim