Von (sexualisierter) Gewalt betroffen?

Eine sexuelle Belästigung liegt vor, wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten oder eine Aufforderung zu einer unerwünschten sexuellen Handlung auftritt. Ziel ist es, die Würde der belästigten Person zu verletzen. Maßgeblich ist hier das subjektive Empfinden der belästigten Person. Es wird seitens der Täter*innen eine Atmosphäre aus Einschüchterungen, Anfeindungen oder Beleidigungen geschaffen, was den Opfern die Gegenwehr erschwert.

 

Beispiele für Formen der sexualisierten Gewalt

Psychische Ebene
o    Androhen beruflicher Nachteile bei sexueller Verweigerung
o    Unerwünschte Einladung mit eindeutiger Absicht
o    Verspechen beruflicher Vorteile

Physische Ebene
o    jede unerwünschte Berührung (Tätscheln, Streicheln,
Kneifen, Umarmen, Küssen), auch wenn sie scheinbar
zufällig geschieht
o    wiederholte körperliche Annäherungsversuche ohne
    Wahrung der üblichen Distanz
o    körperliche Gewalt sowie jede Form sexualisierter Übergriffe
bis hin zu Vergewaltigung

Verbale Ebene
o    sexistische Bemerkungen und Witze
o    aufdringliche und beleidigende Kommentare über die
Kleidung, das Aussehen oder das Privatleben
o    zweideutige Kommentare
o    Fragen, die die Intimsphäre betreffen, z.B. zum Sexualleben
o    Aufforderungen zu intimen oder sexuellen Handlungen
o    Unangemessene Einladungen zu einer
    Verabredung mit sexueller Absicht

Non-verbale Ebene
o    Aufdringliches oder einschüchterndes Starren oder anzügliche Blicke
o    Hinterherpfeifen
o    Aufhängen oder Verbreiten pornografischen Materials
o    unerwünschte E-Mails, SMS, Fotos oder Videos mit
sexuellem Bezug versenden
o    unangemessene und aufdringliche Annäherungsversuche in
sozialen Netzwerken
o    Exhibitionistische Handlungen

 

Wie kann ich mich wehren?

In der Situation:

  • Nein sagen
  • Sich klar und unmissverständlich zu Wehrsetzen
  • Zur Rede stellen
  • Eine Beschwerde bei einer offiziellen Stelle ankündigen

Umgehend:

  • Die Beschwerdestelle oder die Vertrauensperson im Betrieb bzw. der Dienststelle informieren
  • Vorfall dokumentieren
  • Eventuelle Beweise aufbewahren
  • Zeug*innen ansprechen
  • Beratung durch Fachberatungsstelle und /oder Rechtsanwältin/Rechtsanwalt und/oder Gewerkschaft in Anspruch nehmen
  • Beschwerde formulieren bzw. Anzeige erstatten

 

Wo bekomme ich Hilfe?

Beratungsstellen für Opfer von Gewalt in Mannheim finden Sie hier.