Gemeinderat und Fachausschüsse
Der Migrationsbeirat entsendet Vertreter*innen als sachkundige Einwohner*innen mit Rede-, Anhörungs- und Antragsrecht in den Gemeinderat und dessen Fachausschüsse. Ein Beschlussrecht besitzen sie dort jedoch nicht (einzige Ausnahme: der beratende Integrationsausschuss, siehe unten) – fachliche und argumentative Kompetenzen bilden somit das Potenzial, mit dem sie sich in den gemeinderätlichen Gremien einbringen können.
Die Vertreter*innen des Migrationsbeirates im Gemeinderat und in den gemeinderätlichen Fachausschüssen
Der Gemeiderat wird in seiner Sitzung am 18.03.2025 die Vertreter*innen des Migrationsbeirates in die jeweiligen Fachausschüsse berufen - Informationen dazu folgen dann zeitnah.
Gremium | Vertretung | Stellvertretung |
Gemeinderat | ||
Hauptausschuss | ||
Ausschuss für Bildung und Gesundheit | ||
Jugendhilfeausschuss | ||
Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Soziales | ||
Ausschuss für Sicherheit und Ordnung | ||
Ausschuss für Umwelt und Technik | ||
Kulturausschuss | ||
Ausschuss für Sport und Freizeit | ||
Integrationsausschuss beratender Ausschuss |
Besonderheit: Der Integrationsausschuss
Der Integrationsausschuss ist der letzte verbleibende beratende gemeinderätliche Fachausschuss. Er wurde 1999 neben dem Migrationsbeirat als Teil der neuen kommunalen Ausländervertretung vom Gemeinderat beschlossen und im Jahr 2000 eingerichtet. Diese Doppelstruktur aus Migrationsbeirat und Integrationsausschuss unterschied damals die Mannheimer Ausländervertretung von der anderer Städte.
Im Gegensatz zu den übrigen Fachausschüssen, in die der Migrationsbeirat jeweils eine Vertretung entsendet, ist er im Integrationsausschuss mit elf Mitgliedern vertreten und berät hier gemeinsam mit zwölf Stadträt*innen zu Angelegenheiten der Integration und Migration. Der Integrationsausschuss tagt zweimal im Jahr unter Leitung des Oberbürgermeisters – was die besondere Relevanz, die die Stadt Mannheim diesem Gremium beimisst, unterstreicht. Eine weitere Besonderheit besteht darin, dass in diesem beratenden Ausschuss alle Mitglieder stimmberechtig sind, auch die Migrationsbeirät*innen. Sie können also auf diese Weise direkten Einfluss darauf nehmen, welche Angelegenheiten der Integrationsausschuss dem Mannheimer Gemeinderat zum Beschluss vorlegt und empfiehlt.