Historie: Von der Wahl zur Berufung

Im Jahr 2000 wurde der erste Migrationsbeirat der Stadt Mannheim gewählt. Seitdem haben sich seine Struktur, seine Tätigkeitsschwerpunkte sowie seine Rechte und Möglichkeiten der politischen Teilhabe stetig weiterentwickelt. Seine Sichtbarkeit als sachverständiges Beratungsgremium für integrationspolitische Themen und sein Wirken in Politik, Verwaltung und Stadtgesellschaft konnte der Beirat in den vergangenen Jahren deutlich erhöhen. Ein Überblick:

2000: Wahl des ersten Migrationsbeirates

1999 fasst der Mannheimer Gemeinderat den Beschluss (siehe V267/1999 Einrichtung einer Ausländervertretung in Mannheim) zur Bildung einer gewählten Ausländer*innenvertretung. Der neue Migrationsbeirat wird zum ersten Mal im Jahr 2000 von der ausländischen (und ansonsten nicht wahlberechtigten) Bevölkerung für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt und hat 30 Mitglieder. Er dient als Forum zur Diskussion und Meinungsbildung zu Fragen der Migration und Integration und soll durch Anregungen, Empfehlungen und Stellungnahmen die Integration zugewanderter ausländischer Einwohner*innen fördern. Durch die Zusammenarbeit mit dem ebenfalls neu gebildeten, beratenden gemeinderätlichen Integrationsausschuss, in den er zukünftig elf ausländische Vertreter*innen entsendet, unterscheidet er sich in seiner Struktur von Ausländer*innenvertretungen anderer Städte.

2009: Umstellung vom Wahl- auf das Berufungsverfahren

Nach einer kritischen Auseinandersetzung mit dem bisherigen Verfahren der Beiratswahl, an dem sowohl der Beirat selbst als auch die Mitglieder des MigrationsFORUMs beteiligt sind, wird das Wahlverfahren im Jahr 2009 durch ein Berufungsverfahren ersetzt (Details siehe V574/2008 Zukunft des Migrationsbeirates und V488/2009 Neukonstituierung des Migrationsbeirates). Dieses soll die Rolle des Migrationsbeirates als sachverständiges Beratungsgremium stärken, das für die gesamtstrategische Ausrichtung der Stadt Mannheim und ihrer integrationspolitischen Weiterentwicklung als zielführender verstanden wird. Das bisherige Zulassungskriterium der ausländischen Staatsangehörigkeit wird ersetzt durch das Merkmal "Migrationshintergrund", wodurch sich auch deutsche Staatsangehörige für den Beirat bewerben können.

2010: Neue Perspektiven durch die Neukonstituierung

Ende 2010 wird der neue zwanzigköpfige Migrationsbeirat vom Gemeinderat offiziell in sein Amt berufen. Mit der Umstellung auf das Berufungsverfahren gelingt es, den Beirat geschlechterparitätisch und hinsichtlich kultureller, religiöser und ethnischer Zugehörigkeiten diverser als bisher zu besetzen und ihn von der Wahrnehmung als repräsentatives Organ bestimmter Herkunftsgruppen zu befreien.
Ab sofort erhält der Beirat nun die Möglichkeit, jeweils eine Vertretung als sachkundige*n Einwohner*in mit Rederecht in sämtliche gemeinderätlichen Fachausschüsse zu entsenden. Auf diese Weise ist er in seiner politischen Arbeit nicht mehr auf den beratenden Integrationsausschuss beschränkt, sondern kann seine fachliche Expertise in allen Ausschüssen einbringen. Im Rahmen der städtischen Gesamtstrategie kann er so dazu beitragen, Integration als Querschnittsaufgabe in der Stadtverwaltung zu implementieren. Sein Antragsrecht bezieht sich jedoch weiterhin allein auf den Integrationsausschuss.

2018: Rede-, Anhörungs- und Antragsrecht im Gemeinderat

Ende 2017 setzt Mannheim das Partizipations- und Integrationsgesetz für Baden-Württemberg vollumfänglich um und erteilt dem Migrationsbeirat ab dem 01.01.2018 in Angelegenheiten aus dem Bereich Integration und Migration das Rede-, Anhörungs- und Antragsrecht im Gemeinderat und allen gemeinderätlichen Fachausschüssen (siehe V587/2017 Umsetzung des Partizipations- und Integrationsgesetzes für Baden-Württemberg). Zudem wird der Beirat als sachkundiges Gremium in der Geschäftsordnung des Gemeinderates (§20a Beteiligung des Migrationsbeirates) verankert und entsendet (zusätzlich zu den Fachausschüssen) eine ständige Vertretung in dessen Sitzungen.

Weitere wichtige Entwicklungen

Oktober 2020: Mit Zahra Alibabanezhad Salem übernimmt zum ersten Mal seit Gründung des Gremiums eine Frau den Vorsitz des Migrationsbeirates.

November 2021: Der Vorstand des Migrationsbeirates etabliert ein jährliches Arbeitsgespräch mit der Stadtspitze, um sich zu aktuellen integrationspolitischen Entwicklungen und Herausforderungen in Mannheim auszutauschen.

Dezember 2021: Der Migrationsbeirat nutzt sein Rede-, Anhörungs- und Antragsrecht erstmalig auch aktiv in den Etatberatungen des Gemeinderates (siehe A349/2021 Verbesserung der Antidiskriminierungsarbeit in Mannheim) und setzt dies auch 2022 und 2023 fort.

April 2022: Der Migrationsbeirat beantragt und erhält die Befugnis zur eigenständigen Öffentlichkeitsarbeit (siehe A132/2022 Befugnis einer eigenständigen Öffentlichkeitsarbeit des Migrationsbeirates). Seit Mai 2022 informiert er seine Zielgruppen nun u. a. auch via Instagram über seine Arbeit und die Möglichkeiten gesellschaftlicher und politischer Mitgestaltung in Mannheim.

 

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