ZuMA² - Bürgerschaftliche Begegnungen
Für den Austausch mit unseren Partner- und Freundschaftsstädten
Die Stadt Mannheim pflegt seit 1957 Verbindungen mit Partner- und Freundschaftsstädten weltweit. Diese Kontakte werden zum großen Teil durch das Engagement der Bürgerinnen und Bürger und den regelmäßigen Austausch mit Leben gefüllt.
Die Stadt unterstützt diese Begegnungen im Sinne des Leitbildes „Mannheim2030“ und der dort festgelegten strategischen Ziele. Damit soll den bürgerschaftlichen Institutionen die Möglichkeit gegeben werden, langjährige Verbindungen aufrecht zu erhalten. Auch sollen neue Partner zur Durchführung von Begegnungen angeregt werden.
Hier gelangen Sie direkt zum Antrag.
FAQ zur Beantragung von Zuschüssen für bürgerschaftliche Begegnungen
Wir möchten Ihnen an dieser Stelle bereits die wichtigsten Informationen, die Sie zum Stellen Ihres Onlineantrags benötigen, an die Hand geben. Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen zur Beantragung haben, können Sie sich gerne an die angegebenen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner wenden.
- Wer kann Zuwendungen aus diesem Zuschusstopf beantragen?
Zuwendungsempfänger sind Institutionen und Bildungseinrichtungen (Schulen, Hochschulen u. a.), Vereine, Kirchengemeinden und Initiativen, die mit ihren Aktivitäten zur Intensivierung der Mannheimer Städtepartnerschaften bzw. -freundschaften beitragen.
Die beantragenden Institutionen müssen ihren Sitz in Mannheim haben oder eine Einrichtung in Mannheim betreiben. Einzelpersonen können keine Anträge stellen.
- Gibt es weitere spezielle Kriterien, um aus diesem Zuschusstopf eine Förderung zu beantragen?
Für alle Zuschüsse gelten die folgenden Voraussetzungen und Ausschlusskriterien:
- Begegnung mit Personen aus den Partner- und Freundschaftsstädten
- Gruppe, die in die Partner- oder Freundschaftsstadt reist oder aus dieser kommt, besteht aus mind. drei Personen
- Aufenthaltsdauer mindestens zwei Tage
- Virtuelle Begegnungen: je mind. drei Personen auf jeder Seite, Austausch mind. 90 Minuten
- Zuschüsse einmal jährlich (oder im Fall eines Gegenbesuchs zweimal im gleichen Kalenderjahr)
- Ausgeschlossen: Maßnahmen mit rein touristischem Charakter, Erholungs- und Besichtigungsreisen sowie Geschäftsreisen.
- Welche Antragsfristen gelten?
Anträge für Begegnungen, die in der 1. Jahreshälfte (Januar - Juni) beginnen, müssen bis 30. November des Vorjahres gestellt werden.
Anträge für Begegnungen, die in der 2. Jahreshälfte (Juli - Dezember) beginnen, müssen bis 31. Mai des aktuellen Jahres gestellt werden.Sollten bei Einreichung des Antrags noch Unterlagen fehlen, können diese in begründeten Fällen nachgereicht werden.
- Welche Ausgaben sind zuwendungsfähig?
Fahrten in die Partner- bzw. Freundschaftsstädte werden mit einem Festbetrag pro Person bezuschusst, abhängig von der Entfernung Mannheims zur besuchten Stadt.
Bei Begegnungen in Mannheim können folgende Unterstützungsleistungen beantragt werden:
- Festbetrag je Gast
- Eintrittskarten für Luisenpark, TECHNOSEUM, Kunsthalle und Schloss sowie eine Stadtführung
Bei virtuellen Begegnungen mit den Partnerstädten sind folgende Ausgaben förderfähig:
- Kosten für Sprachmittlung
- Kosten für Moderation
- Kosten für Referent*innen
- Kosten, die mit der technischen Umsetzung des Austauschs verbunden sind
- In welchem Umfang kann eine Förderung gewährt werden?
Bezuschusst werden bei Reisen in die Partnerstädte:
- Reisen innerhalb Deutschlands mit 30 € / Person
- Reisen bis 1.800 km mit 50 € / Person
- Reisen ab 1.800 km mit 100 € / Person
- Reisen nach Übersee mit 150 € / Person
Pro Aufenthalt in der Partnerstadt kann ein Zuschuss in Höhe von insgesamt maximal 2.000 € gewährt werden.
Bei Besuchen in Mannheim kann je Gast ein Zuschuss in Höhe von 25 € beantragt werden. Pro Aufenthalt kann ein Zuschuss in Höhe von insgesamt maximal 1.500 € gewährt werden.
Förderfähig ist bei einer virtuellen Begegnung eine anteilige Bezuschussung von 80% bis zu einem Maximalbetrag von 1.500 €.
- Welche Antragsunterlagen sind erforderlich?
Der Antrag wird digital ausgefüllt. Zugang erhalten Sie über den Link weiter oben auf dieser Seite.
Ein vollständiger Antrag beinhaltet zusätzlich die folgenden Dokumente, die im Zuge der Beantragung hochgeladen werden müssen. Wir empfehlen, diese Dokumente fertigzustellen und bereit zu halten, bevor Sie die eigentliche Beantragung starten (denn im Verlauf der Beantragung ist keine Zwischenspeicherung möglich).
- Antragsanlage
- Teilnehmendenliste
- Vorläufiges Begegnungsprogramm
- Infobogen Stadtvertretung - nur für Begegnungen in Mannheim.
Im Falle einer virtuellen Begegnung sind weitere Unterlagen erforderlich. Bitte sprechen Sie uns vor der Beantragung an.
- Wo kann ich mich weiter über die Fördermöglichkeiten in diesem Bereich informieren?
Weitere Informationen können Sie in den Richtlinien der Stadt Mannheim zur Förderung von bürgerschaftlichen Begegnungen nachlesen.
- Welche Verwendungsnachweise sind nach der geförderten Begegnung vorzulegen? Gibt es eine Nachweisfrist?
Der Verwendungsnachweis ist spätestens drei Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums (30.9./31.3.) fällig.
Ab 2027 wird es auf dieser Seite einen Zugangslink zum digitalen Verwendungsnachweis geben.
Zusätzlich benötigen wir von Ihnen das folgende Dokument, ausgefüllt und hochgeladen:
- Welche Fördermittel gibt es noch?
Für internationale Jugendbegegnungen und Schulaustausche gibt es vielfache weitere Fördermöglichkeiten sowie didaktisches Material und Hilfestellungen bei der Organisation und inhaltlichen Planung. Bitte schauen Sie auf unsere Zusammenstellung von Ansprechpartnern und Förderprogrammen für Begegnungsmaßnahmen weltweit.
Gern möchten wir Sie mit Blick auf unsere beiden Nachbarländer Polen und Frankreich auf Unterstützungsmöglichkeiten hinweisen, die den Austausch mit den Partnern fördern:
- Deutsch-Polnisches Jugendwerk: https://dpjw.org/ Gefördert werden auch trilaterale Projekte, z.B. gemeinsam mit der Ukraine, und fachspezifische Maßnahmen, z.B. Experiment-Austausch MINT.
- Deutsch-Französische Bürgerfonds. Alle Informationen zum Bürgerfonds finden Sie hier: https://www.buergerfonds.eu/.
- Das Förderprogramm Nouveaux horizons der Baden-Württemberg Stiftung fördert sowohl Kleinprojekte als auch große Vorhaben mit einer Laufzeit von bis zu 3 Jahren: https://www.bwstiftung.de/de/bereiche-programme/bildung/nouveaux-horizons
- Der Mikroprojektefonds der Partnerschafts-Konzeption Baden-Württemberg & Frankreich fördert baden-württembergische Projekte aller Lebensbereiche mit Bezug zur Partnerschafts-Konzeption Baden-Württemberg. Insbesondere Kleinprojekte finden hier Unterstützung: https://vivelawir.eu/mikroprojektefonds/
Mit Blick über den Kanal nach Großbritannien gibt es auch nach dem Brexit noch eingeschränkte organisatorische und finanzielle Unterstützung für den Austausch. Im Bereich deutsch-britischer Schul- und Jugendbegegnungen möchten wir besonders auf UK-German Connection hinweisen: https://ukgermanconnection.org.
Welche Anlagen müssen Sie Ihrem Antrag beifügen?
- Antragsanlage (siehe Downloads)
- eine komplette Teilnehmerliste
- das vorgesehene Besuchsprogramm
- bei einem Besuch in Mannheim, für den eine offizielle Stadtvertretung im Rahmen einer Veranstaltung angefragt ist: „Infobogen Stadtvertretung“ (siehe Downloads)