ZuMA² - Quartiermanagement
Mannheims Quartiere durch Förderung stärken
Die Stadt stärkt mit diesen Zuschüssen als freiwillige Leistung die soziale Infrastruktur in Mannheims Quartieren. Gefördert werden das Quartiermanagement und die Gemeinwesenarbeit des Mannheimer Quartiermanagement e.V..
Die Förderung stabilisiert belastete Stadtteile, stärkt Nachbarschaften und unterstützt zentrale Aufgaben des Quartiermanagements in den Bereichen Beschäftigung, Sicherheit und Vernetzung. Sie trägt zur Umsetzung des Leitbild Mannheim 2030 bei.
Hier gelangen Sie direkt zum Antrag.
FAQ zur Beantragung von Zuschüssen im Rahmen des Quartiermanagements
Wir möchten Ihnen an dieser Stelle bereits die wichtigsten Informationen, die Sie zum Stellen Ihres Onlineantrags benötigen, an die Hand geben. Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen zur Beantragung haben, können Sie sich gerne an die angegebenen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner wenden.
- Wer kann Zuwendungen aus diesem Zuschusstopf beantragen?
Antragsberechtigt ist ausschließlich der Mannheimer Quartiermanagement e.V. (MaQua). Er beantragt die Zuwendungen zentral für die Durchführung des Quartiermanagements und für die institutionelle Förderung seiner Mitgliedsorganisationen in der Gemeinwesenarbeit.
Die Beauftragung und die Höhe der Zuschüsse erfolgen auf Basis entsprechender Gemeinderatsbeschlüsse. Eine direkte Antragstellung durch Dritte ist nicht vorgesehen.
- Gibt es weitere spezielle Kriterien, um aus diesem Zuschusstopf eine Förderung zu beantragen?
Die Förderung ist ausschließlich für die institutionelle Durchführung des Quartiermanagements und der Gemeinwesenarbeit vorgesehen. Nicht gefördert werden private, wirtschaftliche oder parteipolitische Aktivitäten oder gesonderte Projektanträge.
Zuwendungsfähig sind nur gemeinnützige Träger, die die städtischen Standards des Quartiermanagements erfüllen. Grundlage sind die jeweils geltenden Gemeinderatsbeschlüsse. Die Mittel sind zweckgebunden für die Aufgaben in Beschäftigung, Sicherheit und Vernetzung.
- Welche Ausgaben sind zuwendungsfähig und welche nicht?
Zuwendungsfähig sind Personal- und Sachkosten für die institutionelle Durchführung des Quartiermanagements und der Gemeinwesenarbeit, einschließlich Miete, Ausstattung, IT, Kommunikation, fachbezogener Honorare, Fortbildung sowie quartiersbezogener Maßnahmen der laufenden Arbeit.
Nicht zuwendungsfähig sind investive Ausgaben, gesonderte Projektanträge, privatwirtschaftliche oder parteipolitische Aktivitäten sowie Kosten ohne direkten Bezug zum Quartier oder zur Aufgabe.
- In welchem Umfang kann eine Förderung gewährt werden?
Die Förderung erfolgt als institutioneller Zuschuss zur Sicherstellung der Quartiermanagement-Standorte und der Gemeinwesenarbeit in den jeweiligen Stadtteilen. Die Höhe der Zuschüsse wird durch Gemeinderatsbeschlüsse festgelegt und als jährlicher Maximalbetrag gewährt.
Der Umfang orientiert sich am anerkannten Bedarf, den fachlichen Standards des Quartiermanagements und den jeweils geltenden Beschlusslagen. Ein Rechtsanspruch auf bestimmte Zuschusshöhen besteht nicht.
- Gibt es besondere Anforderungen oder Abläufe im Antragsverfahren, die zwingend beachtet werden müssen?
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich zentral durch den Mannheimer Quartiermanagement e.V. auf Grundlage der jeweiligen Gemeinderatsbeschlüsse.
Erforderlich sind eine jährliche Wirtschaftsplanung, die Vorlage der geprüften Unterlagen der Mitgliedsträger sowie regelmäßige fachliche Berichte zur Quartiersarbeit.
Die Zuschüsse werden in Zuwendungsvereinbarungen geregelt; Verwendungsnachweise und Zwischennachweise sind verpflichtend. Eine Antragstellung durch Dritte ist ausgeschlossen.
- Wo kann ich mich bei Bedarf weiter über den Zuschusstopf und Fördermöglichkeiten informieren?
Weiterführende Informationen zur Quartiersarbeit, den Gemeinderatsbeschlüssen und den städtischen Standards finden sich auf der Seite der Koordinierungsstelle Quartiermanagement im Fachbereich Demokratie und Strategie.
Informationen zur Umsetzung und zu den einzelnen Quartiermanagements stellt der Mannheimer Quartiermanagement e.V. (MaQua) bereit. Ansprechpartner*innen stehen sowohl bei der Stadt als auch bei MaQua zur Verfügung.
Welche Anlagen müssen Sie Ihrem Antrag beifügen?
- Personalbogen (Bitte Dokument herunterladen und mit Adobe Acrobat öffnen)
- Wirtschaftsplan
Wie kann ich meine Förderung beantragen?
An dieser Stelle können Sie ab Beginn der Antragsfrist über einen bereitgestellten Link Ihre Fördermittel mit ZuMA² beantragen.