ZuMA² - Bürgerschaftliche Begegnungen

Für den Austausch mit unseren Partner- und Freundschaftsstädten

Die Stadt Mannheim pflegt seit 1957 Verbindungen mit Partner- und Freundschaftsstädten weltweit. Diese Kontakte werden zum großen Teil durch das Engagement der Bürgerinnen und Bürger und den regelmäßigen Austausch mit Leben gefüllt. 

Die Stadt unterstützt diese Begegnungen im Sinne des Leitbildes „Mannheim2030“ und der dort festgelegten strategischen Ziele. Damit soll den bürgerschaftlichen Institutionen die Möglichkeit gegeben werden, langjährige Verbindungen aufrecht zu erhalten. Auch sollen neue Partner zur Durchführung von Begegnungen angeregt werden.

Hier gelangen Sie direkt zum Antrag.

 

FAQ zur Beantragung von Zuschüssen für bürgerschaftliche Begegnungen

Wir möchten Ihnen an dieser Stelle bereits die wichtigsten Informationen, die Sie zum Stellen Ihres Onlineantrags benötigen, an die Hand geben. Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen zur Beantragung haben, können Sie sich gerne an die angegebenen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner wenden.

Wer kann Zuwendungen aus diesem Zuschusstopf beantragen? 

Zuwendungsempfänger sind Institutionen und Bildungseinrichtungen (Schulen, Hochschulen u. a.), Vereine, Kirchengemeinden und Initiativen, die mit ihren Aktivitäten zur Intensivierung der Mannheimer Städtepartnerschaften bzw. -freundschaften beitragen. 

 

Die beantragenden Institutionen müssen ihren Sitz in Mannheim haben oder eine Einrichtung in Mannheim betreiben. Einzelpersonen können keine Anträge stellen.

Gibt es weitere spezielle Kriterien, um aus diesem Zuschusstopf eine Förderung zu beantragen?

Für alle Zuschüsse gelten die folgenden Voraussetzungen und Ausschlusskriterien:

 

  • Begegnung mit Personen aus den Partner- und Freundschaftsstädten.
  • Gruppe, die in die Partner- oder Freundschaftsstadt reist oder aus dieser kommt, besteht aus mind. drei Personen
  • Aufenthaltsdauer mindestens zwei Tage
  • Virtuelle Begegnungen: je mind. drei Personen auf jeder Seite, Austausch mind. 90 Minuten
  • Zuschüsse einmal jährlich (oder im Fall eines Gegenbesuchs zweimal im gleichen Kalenderjahr)
  • Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein
  • Ausgeschlossen: Maßnahmen mit rein touristischem Charakter, Erholungs- und Besichtigungsreisen sowie Geschäftsreisen.
Welche Ausgaben sind zuwendungsfähig?
  • Fahrten in die Partner- bzw. Freundschaftsstädte werden mit einem Festbetrag pro Person bezuschusst, abhängig von der Entfernung Mannheims zur besuchten Stadt
  • Bei Begegnungen in Mannheim können folgende Unterstützungsleistungen beantragt werden
  • Festbetrag je Gast
  • Eintrittskarten für Luisenpark, TECHNOSEUM, Kunsthalle und Schloss sowie eine Stadtführung
  • Förderfähig sind bei einer virtuellen Begegnung:
  • Kosten für Sprachmittlung
  • Kosten für Moderation
  • Kosten für Referenten
  • Kosten, die mit der technischen Umsetzung des Austauschs verbunden sind
In welchem Umfang kann eine Förderung gewährt werden

Bezuschusst werden bei Reisen in andere Städte

 

  1. Reisen innerhalb Deutschlands mit 30 € / Person
  2. Reisen bis 1.800 km mit 50 € / Person
  3. Reisen ab 1.800 km mit 100 € / Person
  4. Reisen nach Übersee mit 150 € / Person

 

Pro Aufenthalt kann ein Zuschuss in Höhe von insgesamt maximal 2.000 € gewährt werden.

 

Bei Besuchen in Mannheim kann je Gast ein Zuschuss in Höhe von 25 € beantragt werden. Pro Aufenthalt kann ein Zuschuss in Höhe von insgesamt maximal 1.500 € gewährt werden.

 

Förderfähig ist bei einer virtuellen Begegnung eine anteilige Bezuschussung von 80% bis zu einem Maximalbetrag von 1.500 €.

Wo kann ich mich weiter über die Fördermöglichkeiten in diesem Bereich informieren?

Weitere Informationen können Sie in den Richtlinien der Stadt Mannheim zur Förderung von bürgerschaftlichen Begegnungen oder auf der Webseite der Stadt Mannheim abrufen.


Welche Anlagen müssen Sie Ihrem Antrag beifügen?

  • eine komplette Teilnehmerliste
  • das vorgesehene Besuchsprogramm
  • Besuch in Mannheim, für den eine offizielle Stadtvertretung im Rahmen einer Veranstaltung angefragt ist: „Infobogen Stadtvertretung“.

Wie kann ich meine Förderung beantragen?

An dieser Stelle können Sie ab Beginn der Antragsfrist über einen bereitgestellten Link Ihre Fördermittel mit ZuMA² beantragen.


 

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