ZuMA² - Migration und Integration

Wir fördern Vielfalt und Chancengleichheit 

Mannheim ist seit jeher von Migration geprägt: Zuwanderung gehört zum Alltag - Vielfalt und Akzeptanz werden gelebt. Die Stadt Mannheim versteht Integration deshalb als Aufgabe der gesamten Stadtgesellschaft und seinen Institutionen. 

In diesem Sinn erfolgt auch die Förderung der Teilhabe und Chancengleichheit von Mannheimer*innen mit Migrationsbiografie und ihren Organisationen. Im Schwerpunkt können Zuschüsse im Rahmen der kommunalen Integrationsförderung sowie aus dem Integrationsfonds beantragt werden.

 

Kommunale Integrationsförderung

Mit Fokus auf die Förderung von Teilhabegerechtigkeit und das Zusammenleben in Mannheim erfolgt die Zuschussgewährung der kommunalen Integrationsförderung auf der Grundlage der Mannheimer Grundsätze der Integration

Ihre drei Handlungsfelder bestehen aus der Erstintegration von Neuzugewanderten, der nachholende Integration durch den Abbau von Benachteiligungen bei der gesellschaftlichen Teilhabe sowie dem Zusammenleben in Vielfalt, das beispielsweise durch interkulturelle Verständigung oder den Abbau von Diskriminierungen gestärkt wird.

Hier gelangen Sie direkt zum Antrag.

 

Integrationsfonds Südosteuropa (SOE)

Über den Integrationsfonds SOE sollen Maßnahmen gefördert werden, die Neuzugewanderte - insbesondere Familien mit Kindern - in sozialprekären Lagen aus Rumänien und Bulgarien bei der Integration adressieren. Der Fonds wird jährlich ausgeschrieben und kann durch Schwerpunktsetzungen flexibel auf aktuelle Bedarfslagen reagieren. 

Hier gelangen Sie direkt zum Antrag.


FAQ zur Beantragung von Zuschüssen im Rahmen der Integrationsförderung

Wir möchten Ihnen an dieser Stelle bereits die wichtigsten Informationen, die Sie zum Stellen Ihres Onlineantrags benötigen, an die Hand geben. Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen zur Beantragung haben, können Sie sich gerne an die angegebenen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner wenden.

 

Welche Kriterien liegen zur kommunalen Integrationsförderung vor?

Im Sinne der kommunalen Integration können Organisationen und Vereinigungen, die über eine eigene Rechtspersönlichkeit (z.B. eingetragener Verein) verfügen und gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung verfolgen sollen, auf Antrag städtische Zuschüsse erhalten. 

 

Dies sind vornehmlich gemeinnützige oder nicht-kommerzielle Anbieter*innen wie Organisationen, Sozial-, Bildungs- und Wohlfahrtsträger, Vereine, Initiativen oder Zusammenschlüsse, deren Angebote primär auf Gemeinnützigkeit ausgerichtet sind.

 

Zuwendungsfähig sind 

 

  • Personal- und Sachkosten, 
  • Honorarkosten,
  • Ehrenamtspauschale,
  • Miet- und Raumkosten,
  • projektbezogene Reise- und Fahrtkosten,
  • Kosten der Öffentlichkeitsarbeit, Qualifizierungsmaßnahmen,
  • Ausgaben zur Herstellung von Barrierefreiheit sowie
  • weitere projektbezogene Ausgaben, die zur Erreichung der Zielsetzung erforderlich sind.

 

Nicht zuschussfähig sind Bewirtungskosten für den Eigenbedarf, Zins- und Tilgungsdienst, Abschreibungen auf Anlagegüter sowie Zuführungen zu allgemeinen Rücklagen.

 

Die Förderfähigkeit richtet sich nach den geltenden Richtlinien der Stadt Mannheim.

In welcher Höhe und nach welchem Verfahren kann kommunalen Integrationsförderung erfolgen?

Über zu gewährende Zuschüsse, deren Zuschussart und -höhe entscheidet in der Regel der Gemeinderat.

 

Neben dem regulären Antragsverfahren (i.d.R. über gemeinderätlichen Beschluss) sind im Rahmen der kommunalen Integrationsförderung auch kleinvolumige Zuschüsse (für Einzelformate wie Informationsveranstaltungen, interkulturelle Begegnungen etc.) möglich, für die insbesondere sog. Migrantenselbstorganisationen (MSO) adressiert werden. 

 

Im Rahmen der kleinvolumigen Zuschussgewährung zur Integrationsförderung, die ohne gemeinderätlichen Beschluss geleistet werden können, liegt die maximale Förderhöhe deutlich unterhalb von 5.000,- Euro. 

Welche Kriterien liegen für eine Förderung durch den Integrationsfonds SOE vor?

Antragsteller*innen bzw. die beantragten Maßnahmen müssen Zugänge zur eingangs aufgeführten Zielgruppe sowie deren direkte Ansprache und Erreichbarkeit sicherstellen. Gleiches gilt für die Erfahrungen und Kompetenzen der Antrag stellenden Stellen bei der Einhaltung und Anwendung der Grundprinzipien kommunaler Integrationsförderung. 

 

Für die Zuschussfähigkeit von Maßnahmen gelten die Grundprinzipien der Integrationsförderung, der Hilfe zur Selbsthilfe und Eigenverantwortung, die Förderung der gleichberechtigten Teilhabechancen in unserer Stadtgesellschaft sowie die Stärkung eines diskriminierungsfreien Zusammenlebens.

 

Zuschussfähig sind insbesondere

 

  • Personalausgaben (nur Stellenaufstockungen),
  • Honorare für Beratungstätigkeiten,
  • Aufwandentschädigungen an ehrenamtlich Tätige (Ehrenamtspauschale),
  • Sachausgaben.

 

Nicht zuschussfähig sind Bewirtungskosten für den Eigenbedarf, Zins- und Tilgungsdienst, Abschreibungen auf Anlagegüter sowie Zuführungen zu allgemeinen Rücklagen.

 

Die Förderfähigkeit richtet sich nach den geltenden Richtlinien der Stadt Mannheim.

 

Welche Besonderheiten bestehen bei einer Förderung durch den Integrationsfonds SOE

Im Rahmen des Integrationsfonds SOE können auch interne Anträge der Verwaltung unterstützt werden, über die städtische Stellen in der Integrationsarbeit mit der Zielgruppe unterstützt werden.

 

Der Integrationsfonds wird jährlich im vierten Quartal für das Folgejahr öffentlich ausgeschrieben. Über die Anträge entscheidet eine verwaltungsinterne Steuerungsgruppe, die sich aus Vertreter*innen verschiedener mit dem Thema befasster Dienststellenleitungen zusammensetzt. 

 

Es gelten die Vergaberichtlinien der Stadt Mannheim. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Wer kann grundsätzlich keine Förderung im Bereich der Integration erhalten?

Organisationen und Vereinigungen, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgen oder Aktivitäten unterstützen, die gegen die freiheitliche, demokratische Grundordnung oder den Geist der Völkerverständigung gerichtet sind, sind von einer Förderung ausgeschlossen.

Wo kann ich mich weiter über die Fördermöglichkeiten in diesem Bereich informieren?

Wenn Sie sich weitergehend über die angebotenen Fördermöglichkeiten informieren möchten, können Sie dies auf der Homepage der Abteilung Diversity und Integration zum Themenbereich Teilhabe und Chancengerechtigkeit von Migranti*innen und zum Mannheimer Integrationsfonds tun.

 

Weiterhin stehen Ihnen unter den oben aufgeführten Adressen Herr Preißler und Frau Hahn (für den Integrationsfonds SOE) sowie Frau Storm (für die kommunale Integrationsförderung) als Ansprechpartner*innen zur Verfügung.


Welche Anlagen müssen Sie Ihrem Antrag beifügen?

Kommunale Integrationsförderung

  • Personalbogen (Bitte Dokument herunterladen und mit Adobe Acrobat öffnen)
  • Kosten- und Finanzierungsplan (Bitte Dokument herunterladen und mit Adobe Acrobat öffnen)
  • Zu erreichende Ziele mit Kennzahlen und Umsetzungskonzept 

Integrationsfonds SOE

  • Personalbogen (Bitte Dokument herunterladen und mit Adobe Acrobat öffnen)
  • Kosten- und Finanzierungsplan (Bitte Dokument herunterladen und mit Adobe Acrobat öffnen)
  • Zu erreichende Ziele mit Kennzahlen und Umsetzungskonzept/Handlungsansatz

Wie kann ich meine Förderung beantragen?

An dieser Stelle können Sie ab Beginn der Antragsfrist über einen bereitgestellten Link Ihre Fördermittel mit ZuMA² beantragen.