ZuMA² - LSBTI
Chancengleichheit queerer Menschen
Mit den Zuschüssen werden Projekte und Angebote unterstützt, die Chancengleichheit queerer Menschen, die Gleichstellung aller Geschlechter und die Anerkennung vielfältiger menschlicher Identitäten und Lebensentwürfe sicher stellen.
Diese Projekte sichern Austausch und gesellschaftliche Teilhabe von queeren Menschen in Mannheim und engagieren sich gegen Diskriminierung und Menschenfeindlichkeit.
FAQ zur Beantragung von Zuschüssen zum Thema "Queer"
Wir möchten Ihnen an dieser Stelle bereits die wichtigsten Informationen, die Sie zum Stellen Ihres Onlineantrags benötigen, an die Hand geben. Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen zur Beantragung haben, können Sie sich gerne an die angegebenen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner wenden.
- Wer kann Zuwendungen aus diesem Zuschusstopf beantragen?
Zuschüsse werden nach Gemeinderatsbeschluss vergeben und richten sich an gemeinnützige oder nicht-kommerzielle Anbieter*innen wie Organisationen, Vereine, Initiativen oder Zusammenschlüsse, deren Angebote primär auf Gemeinnützigkeit ausgerichtet sind.
Gefördert werden Maßnahmen, die der Chancengleichheit, Teilhabe und Anerkennung queeren Menschen dienen.
- Welche Ausgaben sind zuwendungsfähig?
Zuwendungsfähig sind neben Personal- und Sachkosten auch Honorarkosten, Miet- und Raumkosten, Kosten der Öffentlichkeitsarbeit, Qualifizierungsmaßnahmen, sowie weitere projektbezogene Ausgaben, die zur Erreichung der Zielsetzung erforderlich sind.
Die Förderfähigkeit richtet sich nach den geltenden Richtlinien der Stadt Mannheim.
- In welchem Umfang kann eine Förderung gewährt werden?
Aktuell ist bei bestehenden Zuschüssen die jeweilige Fördersumme aufgrund von Gemeinderatsbeschlüssen festgelegt.
- Wo kann ich mich bei Bedarf weiter über den Zuschusstopf und Fördermöglichkeiten informieren?
Grundsätzlich können Sie sich auf der Homepage der Stadt Mannheim zum Thema Queer weitergehend informieren.
Bei Fragen können Sie sich auch gerne via E-Mail an uns wenden: queer@mannheim.de
Welche Anlagen müssen Sie Ihrem Antrag beifügen?
- Personalbogen (Bitte Dokument herunterladen und mit Adobe Acrobat öffnen)
- Kosten- und Finanzierungsplan (Bitte Dokument herunterladen und mit Adobe Acrobat öffnen)
- Zu erreichende Ziele mit Kennzahlen
Wie kann ich meine Förderung beantragen?
Bis zum 30. April 2026 bestand die Möglichkeit, mit ZuMA² aus dem Zuschusstopf "Zusammenleben fördern" für das Jahr 2027 online Mittel zur Förderung der Chancengleichheit, Teilhabe und Anerkennung queerer Menschen beantragen.
Über Fördermöglichkeiten und neue Antragsfristen für das Jahr 2028 informieren wir Sie rechtzeitig an dieser Stelle.