Lastenrad-Förderung

Die Kinder zur Kita bringen oder den Wocheneinkauf erledigen? Das geht in der Stadt auch gut mit dem Lastenrad. Seit Juli 2020 gibt es das Förderprogramm für Lastenräder der Stadt Mannheim. Da das Ministerium für Verkehr in Baden-Württemberg bereits eine E-Lastenradförderung für den gewerblichen Gebrauch anbietet, fokussiert sich die Stadt Mannheim auf eine Förderung für Privatpersonen und Körperschaften, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen.

 

Wieso gibt es eine Lastenradförderung?

Das hohe Aufkommen des motorisierten Individualverkehrs (MIV) sorgt für beträchtliche CO2-Emissionen in Mannheim. Die hohe Konzentration an Stickoxiden und Feinstaub in der Luft belastet zudem das Stadtklima. Aus klima-, aber auch aus umwelt- und gesundheitspolitischen Gründen ist es notwendig, den Umstieg auf nachhaltige Formen der Mobilität zu fördern und zu fordern. Im Mannheimer Binnenverkehr soll der Radverkehrsanteil von 20 Prozent weiter gesteigert werden.

 

Lastenräder besitzen erhebliches Potential, um verschiedene positive Effekte in einer Stadtgesellschaft zu erzeugen. Durch Lastenräder im privaten Gebrauch können beispielsweise der Transport von Einkäufen sowie der Weg zur Kindertagesstätte emissionsfreier sowie lärmmindernder erfolgen. Des Weiteren werden auf diese Weise die Klimaschutzziele, die Verminderung des Parkplatzsuchverkehrs und die Verringerung des Parkdrucks vorteilhaft beeinflusst. Für viele Menschen stellt ein Transportfahrrad eine praktische, emissionsfreie und erschwingliche neue Mobilitäts-Option dar. Strecken bis zu 5 Kilometer können mit einem Fahrrad häufig schneller zurückgelegt werden als mit einem Kraftfahrzeug. Auch bei Lastenrädern kommen hierbei die üblichen Vorteile des Radfahrens (z.B. Befahren von durchlässigen Sackgassen, in Gegenrichtung geöffnete Einbahnstraßen, flexibles Parken) zum Tragen.

 

Der Gemeinderat hat in den Etatberatungen 2019 beschlossen, dass ab dem Jahr 2020 Haushaltsmittel in Höhe von 100.000 Euro für die Förderung von Lastenrädern eingesetzt werden. In den nächsten Folgejahren werden diese Mittel auf jeweils 150.000 Euro erhöht. Am 28. Juli 2020 sprach sich der Gemeinderat positiv gegenüber dem Förderkonzept aus. Der Nachhaltigkeitsbonus wird vorerst nur allen Antragsteller/innen im Jahr 2020 und 2021 gewährt.

Wer kann einen Antrag stellen?

Gefördert werden Mannheimer Einwohnerinnen und Einwohner sowie Körperschaften, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen. Pro Haushalt bzw. Körperschaft ist nur ein (E-)Lastenrad förderfähig.

Wie hoch ist die Fördersumme?

Lastenräder werden mit 25% des Kaufpreises gefördert - max. bis 500€

E-Lastenräder werden mit 25% des Kaufpreises gefördert - max. bis 1.000€

Was ist der Nachhaltigkeitsbonus?

Ein zusätzlicher Nachhaltigkeitsbonus für den Verzicht eines Kfz wird nach zwei Jahren in Höhe von 500€ ausgezahlt, sofern folgende Voraussetzungen bestehen:


- Ihr Haushalt/Ihre Körperschaft besitzt von Beginn der Förderung an kein Kfz und schafft sich während der Bindefrist der Förderung auch kein Kfz an

 

- Ihr Haushalt/Ihre Körperschaft entscheidet sich dazu innerhalb des ersten Jahres der Förderung ein Kfz abzumelden und somit den Kfz-Bestand um 1 zu reduzieren.

 

WICHTIG: Alle Kfz in Ihrem Haushalt (unabhängig, ob dieses Kfz auf den/die Antragsteller/in angemeldet ist) werden berücksichtigt.

Was ist förderfähig?

Gefördert werden nur (E-)Lastenräder, die vor Erteilung der Förderzusage noch nicht beschafft worden sind. Als Beschaffung gilt, wenn dafür ein entsprechender Lieferungs- oder Leistungsvertrag abgeschlossen wurde.

***

Lastenräder werden durch Muskelkraft fortbewegt und verfügen über mindestens zwei Räder sowie eine fest installierte Vorrichtung zum Lastentransport (z.B. Lastenboden oder Kiste). In Abgrenzung zu Freizeit- und Sporträdern mit für den Privatgebrauch konzipierten Transportmöglichkeiten (Gepäckträger oder Fahrradkörbe) weisen Lastenfahrräder bestimmungsgemäß eine höhere Nutzlast/Zuladung sowie eine größere Transportfläche bzw. ein größeres Transportvolumen auf. Lastenräder sind speziell für den Transport von Personen und Lasten konstruiert.

 

Lastenpedelecs (E-Lastenräder) sind Landfahrzeuge, die durch Muskelkraft fortbewegt werden und mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb ausgestattet sind. Wesentliche Merkmale sind:
- Maximale Motorleistung 250 W;
- Tretunterstützung bis 25 km/h (Anfahrhilfe bis 6km/h erlaubt).

Sie gelten nach §1 Abs. 3 StVG nicht als Kraftfahrzeuge und sind damit zulassungsfrei. Neben den oben genannten Spezifikationen eines Pedelecs muss das Lastenpedelec folgende Merkmale aufweisen:
- eine Zuladung von mindestens 40 kg (ohne Fahrer) zusätzlich zur gängigen Nutzlast muss zugelassen sein,
- eine fest installierte Vorrichtung zum Lastentransport besitzen (Lastenboden oder Kiste)

 

Sogenannte Longtail-Lastenräder sind nur mit gleichzeitig erworbenen Zubehör, das die Nutzlast des Rades erhöht (Transportmöglichkeit für Kinder, fest montierter Frontgepäckträger, weitere Transportmöglichkeit über oder neben dem Hinterrad) förderfähig, da sich diese Räder ohne entsprechendes Cargobike-Zubehör nicht von normalen Fahrrädern oder Pedelecs unterscheiden lassen.

Modellbeispiele, die im Förderjahr 2020 gefördert wurden

Babboe Big
Babboe City Mountain
Babboe Curve E
Babboe Curve Mountain
Babboe Mini
Bakfiets CargoBike Classic Short
Bakfiets CargoBike Cruiser Long
Bakfiets CargoTrike Classic Wide
Black Iron Horse -  The Pony Urban Cargo
Chike e-Kids
Convercycle Bike "Standard"
eBullitt
Muli
Officine Recycle Bronte XL
Omnium Cargo Belt Drive
Radkutsche Rapid
Riese u. Müller Load 60
Riese u. Müller Load 75
Riese u. Müller Packster 40
Urban Arrow Family

 

Sogenannte "Longtails" sind ausschließlich mit Zubehör, welches den Personentransport ermöglicht oder die Nutzlast erhöht (z.B. Kindersitze, Frontgepäckträger, etc.), förderfähig. Beispielmodelle sind:
Benno Bike Boost
Bicicapace Justlong
Riese u. Müller Multicharger
Tern GSD
YUBA Kombi
YUBA Mundo

Sind Fahrradanhänger auch förderfähig?

Nein, Fahrradanhänger sind nicht förderfähig.

Ist Zubehör förderfähig?

Förderfähig ist Zubehör,:

- welches den Transport von Personen ermöglicht (z.B. Kindersitze, Maxi-Cosi-Halterungen,...) oder

- welches die generelle Nutzlast des Rades erhöht (z.B. durch spezielle Lastenrad-Taschen).

 

Allgemeines Fahrradzubehör (z.B. normale Fahrradtaschen, Fahrradschlösser, Regenverdecke, Beleuchtung etc.) ist nicht förderfähig.

 

Zubehör ist ausschließlich in Verbindung mit der Anschaffung eines Lastenrads zuwendungsfähig.

Was muss bei der Antragsstellung beachtet werden?

Einwohnerinnen und Einwohner müssen folgende Unterlagen einreichen:

- Unterschriebenes Antragsformular

- Unterschriebenes Beiblatt

- Angebot des gewünschten (E-)Lastenrads

- Kopie des Personalausweises (Vorder- sowie Rückseite)

 

Körperschaften müssen folgende Unterlagen einreichen:

- Unterschriebenes Antragsformular

- Unterschriebenes Beiblatt

- Angebot des gewünschten (E-)Lastenrads

- Freistellungsbescheid des Finanzamtes

- eine Erklärung über erhaltene und beantragte De-Minimis-Beihilfen

 

 

Das Antragsformular sowie das Beiblatt zum Antrag finden Sie im unteren Teil dieser Seite. Bitte beachten Sie das Dokument "Hinweise zur Antragsstellung für die Förderung eines Lastenrads"

Wie kann ein Antrag eingereicht werden?

Ab dem 01.01.2022 haben Sie die Möglichkeit einen Antrag postalisch oder per Mail einzureichen. Bitte achten Sie darauf, dass das Antragsformular sowie das Beiblatt unabhängig von der Einreichung per Post oder per Mail immer unterschrieben einzureichen sind. Die zur Verfügung stehenden Mittel werden nach dem Eingang der Anträge verteilt. Der Antrag gilt als eingegangen, wenn er vollständig und unterschrieben bei der Bewilligungsstelle eingegangen ist. Alle eingehenden Anträge werden nach dem Windhundprinzip behandelt, das heißt: die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs geprüft.

 

Postalisch an:

Stadt Mannheim
FB Geoinformation und Stadtplanung
z.Hd. Benjamin Schumacher/Pia Kempe
Glücksteinallee 11
68163 Mannheim

 

Mail an:

monnem-bike@mannheim.de

 

Ist eine rückwirkende Förderung möglich?

Nein, eine rückwirkende Förderung eines bereits erworbenen Lastenrads ist nicht möglich.

Ist die Förderung in Verbindung mit Leasing möglich?

Nein, eine Förderung in Verbindung mit dem Leasing von Lastenrädern ist nicht möglich. Förderfähig ist ausschließlich der Kauf von Neufahrzeugen.

Wie läuft die Förderung ab?

1. Einreichung Ihres Antrags.

2. Nach positiver Prüfung erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid.

3. Erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheid dürfen Sie den Kauf des (E-)Lastenrads tätigen.

4. Nach Einreichung der Rechnung und eines Zahlungsbelegs wird Ihnen die Fördersumme überwiesen.

5. Nach zwei Jahren muss ein Verwendungsnachweis abgegeben werden. Daraufhin wird der Nachhaltigkeitsbonus geprüft. Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird dieser ausgezahlt.

Ist mein Antrag eingegangen?

Wenn Sie bei der elektronischen Übersendung keine Fehlermeldung erhalten haben, können Sie davon ausgehen, dass uns der Antrag vorliegt. Sollte Ihr Antrag unvollständig sein, werden wir uns bei Ihnen melden.

Wie erfahre ich, ob noch Fördermittel zur Verfügung stehen?

Es wird das sogenannte Windhundprinzip angewandt, bis die Fördersumme ausgeschöpft ist. Solange auf dieser Seite nichts Gegenteiliges steht, können Sie davon ausgehen, dass die bereitgestellten Fördermittel noch nicht ausgeschöpft sind und Sie bei Erfüllung aller Förderkriterien einen Zuschuss erhalten. Sollte die Fördersumme ausgeschöpft sein, wird dies auf dieser Seite kommuniziert.

 

 

Hinweis zum Öffnen der Antragsunterlagen

Bitte speichern Sie das Antragsformular sowie das Beiblatt vor dem Ausfüllen auf Ihrem PC ab. Die Formularfunktion wird über das Internet nicht unterstützt.