Gartenwasser - Meldung des Zwischenzählerstandes für die Erstattung von Schmutzwassergebühren
Sie können die Meldung des Zwischenzählerstandes hier vornehmen oder digital unter www.service-bw.de einreichen.
Hinweis: Voraussetzung für diese Meldung ist ein genehmigter Antrag auf Erstattung von Schmutzwassergebühren (Hausgarten) anhand eines Zwischenzählers.