An- und Ummeldung eines Wohnsitzes


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Sie sind bulgarische*r, rumänische*r oder ukrainische*r Staatsangehörige*r? Sie möchten sich in Mannheim anmelden, doch es fällt Ihnen noch schwer, sich zurechtzufinden? Sie finden nicht die richtige Ansprechperson für Ihr Anliegen? Wir helfen Ihnen gerne! Möchten Sie Ihren persönlichen Beratungstermin vereinbaren, verschieben oder haben Fragen zur An- oder Abmeldung? Dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail!

Kontakt: Frau Trendafilova und Herr Fouquet; Telefon: 0621 293 2714 oder 0621 293 2713; E-Mail: 33.3.SOE@mannheim.de

 

Wer in Mannheim eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen persönlich mit einem Meldeschein bei der Meldebehörde anzumelden.

Wie können Sie dieses Anliegen beantragen?

Die Anmeldung und Ummeldung eines Wohnsitzes können Sie bei allen Bürgerservices in Mannheim vornehmen.

Eheleute, Lebenspartnerschaften und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten können gemeinsam einen Meldeschein verwenden. Es genügt die Anmeldung durch eine der meldepflichtigen Personen. Die Unterlagen können auch durch eine bevollmächtigte Person abgegeben werden.
 

Die Abmeldung der früheren Wohnung veranlassen wir – Sie brauchen sich nicht darum zu kümmern!

Was müssen Sie vorlegen?

Bitte bringen Sie mit:

  • Ausweisdokument (deutscher Personalausweis, Kinderreisepass oder Reisepass; bei ausländischen Staatsangehörigen: Nationalpass und elektronischer Aufenthaltstitel – wenn nicht vorhanden: Geburtsurkunde) von jeder anzumeldenden Person, insbesondere den Personalausweis und den elektronischen Aufenthaltstitel, da hier eine Anschriftenänderung erfolgen muss
  • Meldeschein Anmeldung oder Meldeschein Ummeldung
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Die Dokumente, die aufgrund Ihres Umzuges umgeschrieben werden müssen (z.B. Personalausweis, Fahrzeugpapiere, bei Neuzuzug Reisepass, bei Bezirkswechsel Bewohnerparkausweis).

Wenn Sie aus dem Ausland zuziehen und verheiratet oder verpartnert sind, zusätzlich:

  • Eheurkunde (Auszug aus dem Eheregister) oder Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Geburtsurkunden (Auszug aus dem Geburtsregister) Ihrer ebenfalls zuziehenden Kindern
  • Ausländische Urkunden müssen von einer staatlich anerkannten Übersetzerin oder einem staatlich anerkannten Übersetzer übersetzt werden oder es muss eine internationale Urkunde vorliegen. Sie müssen die Urkunde und die Übersetzung im Original vorlegen.

Bei Eigentum zusätzlich:

  • Grundbuchauszug
  • Notarvertrag oder aktueller Grundbuchbescheid

In Vertretungsfällen zusätzlich:

  • Ausweisdokument des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers (im Original)
  • Schriftliche Vollmacht mit Daten des Bevollmächtigten und Vollmachtgebers

Bei Anmeldung für Personen unter 16 Jahren zusätzlich:

Welche Gebühren werden fällig?
Dienstleistung Gebühr
Anmeldung (Neuzuzug nach Mannheim) gebührenfrei

Ummeldung (Umzug innerhalb Mannheims)

gebührenfrei
Wo können Sie dieses Anliegen beantragen? Wie können Sie einen Termin vereinbaren?

Die Anmeldung und Ummeldung Ihres Wohnsitzes können Sie an allen Bürgerservice-Standorten durchführen. Weitere Informationen - beispielsweise zu Barrierefreiheit und Bezahlmöglichkeiten - finden Sie auf den Seiten der einzelnen Bürgerservice-Standorte.

Termine können unter www.mannheim.de/terminreservierung oder über die Behördennummer 115 vereinbart werden.
 

Bitte informieren Sie sich vorab, ob eine Terminreservierung am jeweiligen Standort erforderlich ist. In dieser Übersicht finden Sie die Öffnungszeiten ohne Termin aller Bürgerservice.

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