Melde- und Lebensbescheinigung


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Meldebescheinigungen oder Meldebestätigungen sind Auszüge aus dem Melderegister, aus denen Ihre persönlichen Daten und Ihre Anschrift hervorgehen. Auf Wunsch kann auch eine internationale Aufenthalts- bzw. Meldebescheinigung ausgestellt werden. Sie werden zur Vorlage bei Behörden oder für private Zwecke benötigt.

Eine Meldebescheinigung enthält grundsätzlich folgende Daten:

  • Familienname
  • Vornamen
  • Doktorgrad
  • Geburtsdatum und
  • derzeitige Anschriften
     

Auf Anfrage der betroffenen Person kann die Meldebescheinigung zusätzlich um folgende Daten erweitert werden:

  • Ordensname
  • Künstlername
  • frühere Namen (Familienname, Geburtsname)
  • frühere Vornamen
  • Geburtsort, -staat
  • Geschlecht
  • Staatsangehörigkeit
  • Religion
  • Familienstand
  • Familienstand - Datum der Eheschließung/ Datum der Begründung letzte Lebenspartnerschaft
  • Familienstand - Ort und Staat der Eheschließung/Lebenspartnerschaft
  • Gesetzliche Vertreter (nur aktuelle/mit historischen)
  • Ehegatte/Lebenspartner (nur aktuelle/mit historischen)
  • Kinder (nur aktuelle/mit historischen)
  • aktuelle, letzte Wohnungen - Einzugsdatum, Auszugsdatum
  • Zielwohnung
  • neue Inlandswohnung
  • Herkunftswohnung
  • letzte Inlandswohnung/ Datum des letzten Wegzugs aus einer Wohnung im Inland
  • Historische Wohnungen/ Einzugs- und Auszugsdatum
  • Datum des letzten Zuzugs aus dem Ausland
  • Datum Hauptwohnung seit
  • Ausweisdaten

Mit der Meldebescheinigung wird lediglich bestätigt, dass die betroffene Person unter den angegebenen Daten im Melderegister in Mannheim gespeichert ist oder war.
 

Wie können Sie dieses Anliegen beantragen?

Antragsberechtigt ist die Person, deren personenbezogenen Daten im Melderegister gespeichert sind.

Für Personen unter 16 Jahren müssen die gesetzlichen Vertreter die Meldebescheinigung beantragen.

Was müssen Sie vorlegen?

Bitte bringen Sie mit:

  • Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass, Nationalpass, elektronischer Aufenthaltstitel)

Bei Personen unter 16 Jahren zusätzlich:

  • Ausweisdokument und Vollmacht der bevollmächtigten Person
Welche Gebühren werden fällig?
Dienstleistung Gebühr
Meldebescheinigung 10,00 Euro
Meldebescheinigung für Rentenzwecke gebührenfrei
Wo können Sie dieses Anliegen beantragen? Wie können Sie einen Termin vereinbaren?

Die Meldebescheinigung können Sie an allen Bürgerservice-Standorten beantragen. Weitere Informationen - beispielsweise zu Barrierefreiheit und Bezahlmöglichkeiten - finden Sie auf den Seiten der einzelnen Bürgerservice-Standorte.

Termine können unter www.mannheim.de/terminreservierung oder über die Behördennummer 115 vereinbart werden.
 

Bitte informieren Sie sich vorab, ob eine Terminreservierung am jeweiligen Standort erforderlich ist. In dieser Übersicht finden Sie die Öffnungszeiten ohne Termin aller Bürgerservice.


Meldebescheinigungen können Sie auch digital über das Bürgerportal beantragen.

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