Melderegisterauskunft

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Die Meldebehörden dürfen nach dem Bundesmeldegesetz über einzelne Personen Auskünfte aus dem Melderegister erteilen. Hierbei wird unterschieden nach der einfachen und erweiterten Melderegisterauskunft.

Die einfache Melderegisterauskunft beinhaltet folgende Daten:

  • Familienname
  • Vornamen
  • Doktorgrad
  • derzeitige Anschrift
  • sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache

 

Die erweiterte Melderegisterauskunft kann folgende zusätzliche Daten enthalten:

  • Familienname, Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters
  • Ehegatte oder Lebenspartner (mit Familienname und Vornamen)
  • minderjährige Kinder
  • derzeitige Staatsangehörigkeit
  • frühere Anschriften
  • Einzugs- und Auszugsdatum
  • Familienstand
  • Sterbedatum und –ort
     
Wie können Sie dieses Anliegen beantragen?

Grundsätzlich kann jede Privatperson zu jeder anderen Person eine Auskunft aus dem Melderegister erhalten.

Voraussetzung für die Erteilung von Melderegisterauskünften ist, dass die gesuchte Person anhand der in der Anfrage mitgeteilten Angaben (z.B. Familienname, Vorname, Geburtsdatum, letzte Anschrift, Geschlecht) eindeutig im Melderegister identifiziert werden kann.

Die Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister ist nur zulässig, wenn die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, dass die angeforderten Daten nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden.


Werden die Daten für gewerbliche Zwecke genutzt, muss der Verwendungszweck mitgeteilt werden.

Für die Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft muss zusätzlich ein „berechtigtes oder rechtliches Interesse“ glaubhaft gemacht werden. Ein „berechtigtes Interesse“ ist jedes als schutzwürdig anzuerkennende Interesse, dass rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Natur sein kann (z.B. Gläubigerinteresse an der Bonität des Vertragsschließenden). Ein „rechtliches Interesse“ liegt vor, wenn die Daten zur Rechtsverfolgung (z.B. Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen) oder zur Rechtsverteidigung benötigt werden. Ein „rechtliches Interesse“ beinhaltet immer zugleich ein „berechtigtes Interesse“. Die Gebühr muss im Voraus entrichtet werden.


Archivauskunft

Wollen Sie eine Auskunft über eine Person erhalten, die vor längerer Zeit in Mannheim wohnhaft war und danach verzogen ist? Für Auskünfte zu Meldedaten aus der Zeit vor 1986 bedarf es in der Regel einer Archivauskunft. Da für eine Archivauskunft eine zeitaufwendige Suche in größtenteils archivierten Unterlagen notwendig ist, beträgt die Bearbeitungsdauer bis zu 6 Wochen, außerdem fallen höhere Gebühren an. Bitte beachten Sie, dass wir als Meldebehörde Meldeunterlagen nur für den Zeitraum von 50 Jahren nach Wegzug oder Tod aufbewahren dürfen.

Was müssen Sie vorlegen?

Bitte bringen Sie mit:

  • Schriftliche Anfrage
  • Merkmale zur eindeutigen Identifizierung der gesuchten Person (z.B. Familienname, Vorname, Geburtsdatum, letzte Anschrift, Geschlecht)

Bei erweiterten Melderegisterauskünften zusätzlich:

  • Nachweise, die ein „berechtigtes oder rechtliches Interesse“ belegen
Welche Gebühren werden fällig?
Dienstleistung Gebühr
Einfache Melderegisterauskunft (je gesuchte Person) 15,00 Euro
Erweiterte Melderegisterauskunft (je gesuchte Person) 15,00 Euro
Wo können Sie dieses Anliegen beantragen? Wie können Sie einen Termin vereinbaren?

Die einfache und erweiterte Melderegisterauskunft können Sie an allen Bürgerservice-Standorten beantragen. Weitere Informationen - beispielsweise zu Barrierefreiheit und Bezahlmöglichkeiten - finden Sie auf den Seiten der einzelnen Bürgerservice-Standorte.

Termine können unter www.mannheim.de/terminreservierung oder über die Behördennummer 115 vereinbart werden.

Bitte informieren Sie sich vorab, wann eine Terminreservierung am jeweiligen Standort möglich ist. In dieser Übersicht finden Sie die Öffnungszeiten ohne Termin aller Bürgerservice.

Die einfache Melderegisterauskunft können Sie auch digital über das Bürgerportal, schriftlich per Post oder elektronisch per E-Mail mit beigefügtem Zahlungsnachweis beim Bürgerservice beantragen.

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