Auskunftssperre und Widerspruchsrechte für Melderegisterdaten

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Auskunftssperre

Mit einer Auskunftssperre im Melderegister können Sie bewirken, dass Ihre Wohnortgemeinde nur noch in bestimmten Ausnahmefällen eine Melderegisterauskunft (z.B. Name, Anschrift) zu Ihren Daten erteilt.

Möchten Sie nur die Weitergabe Ihrer Daten verhindern, ist es ausreichend, bei Ihrer Wohnsitzgemeinde Widerspruch gegen die Auskunftserteilung einzulegen.
 

Widerspruchsrechte für Melderegisterdaten (Übermittlungssperre)

Gegen folgende Auskunftserteilungen können Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde Widerspruch erteilen:

  • Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
  • Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgemeinschaft
  • Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen
  • Übermittlung von Daten aus Anlass der Alters- oder Ehejubiläen (Altersjubiläen: 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen: 50. und jedes folgende Ehejubiläum) an Mandatsträger
  • Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage

 

Wie können Sie dieses Anliegen beantragen?

Auskunftssperre

Sie müssen ein schutzwürdiges Interesse an der Verweigerung von Melderegisterauskünften über Ihre Person nachweisen. Dies ist beispielsweise der Fall beim Schutz vor einer Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange.
 

Die Auskunftssperre wird auf zwei Jahre befristet ins Melderegister eingetragen. Sie können anschließend eine Verlängerung beantragen.

 

Widerspruchsrechte für Melderegisterdaten

Sie können der Datenübermittlung bei der Meldebehörde der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung widersprechen. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

Was müssen Sie vorlegen?

Bitte bringen Sie mit:

Auskunftssperre

  • Nachweis über ein schutzwürdiges Interesse
     

Widerspruchsrechte für Melderegisterdaten

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
Welche Gebühren werden fällig?
Dienstleistung Gebühr
Auskunftssperre gebührenfrei
Widerspruch gegen Melderegisterdaten gebührenfrei
Wo können Sie dieses Anliegen beantragen? Wie können Sie einen Termin vereinbaren?

Die Auskunftssperre oder den Wiederspruch gegen Melderegisterdaten können Sie an allen Bürgerservice-Standorten eintragen lassen. Weitere Informationen - beispielsweise zu Barrierefreiheit und Bezahlmöglichkeiten - finden Sie auf den Seiten der einzelnen Bürgerservice-Standorte.

Termine können unter www.mannheim.de/terminreservierung oder über die Behördennummer 115 vereinbart werden. Bitte informieren Sie sich vorab, ob eine Terminreservierung am jeweiligen Standort erforderlich ist. In dieser Übersicht finden Sie die Öffnungszeiten ohne Termin aller Bürgerservice.

 

Der Übermittlung Ihrer Melderegisterdaten können Sie auch digital über das Bürgerportal widersprechen.

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